Unerwünschte Werbeanrufe gehen zurück - Bundesnetzagentur verzeichnet weniger Beschwerden
Im Jahr 2023 gab es weniger Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur als in den Vorjahren. Laut der Behörde gingen insgesamt 34.714 Beschwerden ein, was einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Im Jahr 2022 waren noch 64.704 Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde eingegangen.
Für Netzagentur-Chef Klaus Müller ist der Rückgang der Beschwerdezahlen ein "Lichtblick". Die Behörde vermutet, dass ihre konsequente Arbeit und die Tatsache, dass viele Menschen nicht mehr im Homeoffice sind, dazu beigetragen haben. Da sich die Menschen nicht mehr gestört fühlen, wenn Unternehmen tagsüber auf dem Festnetz anrufen und ihre Dienstleistungen bewerben, wurden weniger Beschwerden eingereicht.
Ein weiterer möglicher Grund für den Rückgang könnte sein, dass die Netzagentur seit einem verlorenen Rechtsstreit die Unternehmen, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben, nicht mehr namentlich nennt. Durch die seltene Berichterstattung in den Medien und die fehlende Erinnerung daran, beschweren sich viele Menschen gar nicht erst bei der Netzagentur oder sind sich nicht bewusst, dass sie dies tun können.
Grundsätzlich sind Werbeanrufe nur dann erlaubt, wenn die angerufenen Personen zuvor eingewilligt haben. Diese Einwilligung kann auch später widerrufen werden. Wenn trotzdem das Telefon klingelt, handelt es sich um einen Rechtsverstoß. Betroffene können ihre Beschwerde auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde einreichen.
Obwohl die Anzahl der Beschwerden gesunken ist, stiegen die Bußgelder, die von der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt wurden. Im Jahr 2023 belief sich die Gesamtsumme der verhängten Bußgelder auf 1,435 Millionen Euro, im Vergleich zu 1,15 Millionen Euro im Jahr 2022. Behördenchef Müller betonte, dass immer noch viele Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht einhalten. Dies führte dazu, dass im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängt wurden.
Besonders häufig gaben sich die Anrufer als Vertreter des Energieversorgers aus, bei dem der Angerufene bereits Kunde war. Auch das Vortäuschen einer Mitarbeit bei einem Vergleichsportal war eine beliebte Masche, um das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen und diese zur Preisgabe persönlicher Daten zu bewegen, wie beispielsweise Zählernummer und Zählerstand. Diese Verhaltensmuster seien im vergangenen Jahr "in schwerwiegender Form" aufgetreten, so die Netzagentur. (eulerpool-AFX)

