Unbesetzter Bundes-Wohnraum: Über 360.000 Quadratmeter Leerstand in Deutschland

Inmitten eines angespannten Wohnmarktes in der Bundesrepublik offenbart die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage erheblichen Leerstand im Immobilienportfolio des Bundes. Laut Angaben des Ministeriums harren deutschlandweit über 360.000 Quadratmeter an Wohnraum, die sich im Eigentum des Bundes befinden, einer Nutzung. Allein in der Hauptstadt Berlin summiert sich der ungenutzte Wohnraum auf weit über 18.000 Quadratmeter.

Die verwaisten Räumlichkeiten entfallen laut Ministerium auf verschiedene Kategorien: Einige Immobilien könnten nach einem Mieterwechsel rasch wieder bezogen werden, andere erfordern Sanierungsarbeiten. In seltenen Fällen ist die Nutzung durch ein fehlendes Planungsrecht ausgeschlossen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), als einer der größten Immobilieneigner des Landes, steht somit im Zentrum der Diskussion um nicht genutzte Wohnpotentiale.

Die Politik nimmt die Situation kritisch in den Blick. Die Bundestagsabgeordnete Caren Lay betont die Mitverantwortung des Bundes am aktuellen Wohnungsmangel und fordert energische Maßnahmen. Der Bundesregierung falle eine doppelte Last zu: Einerseits sei sie Eigentümerin der leeren Wohnungen, andererseits suchten Bundesbedienstete selbst auf dem überlasteten Markt nach Unterkünften.

Zusätzliches Gewicht bekommt das Thema durch den Hinweis des Rats der Immobilienweisen auf eine Lücke von rund 600.000 benötigten Wohnungen im aktuellen Jahr. Lay verlangt zügige Sanierungsarbeiten an den leerstehenden Gebäuden und die zügige Zurverfügungstellung der Wohnungen. Überdies plädiert sie für einen verstärkten Umbau von gewerblichen Immobilien zu Wohnzwecken.

Betrachtet man die Immobilien des Bundes im Bereich von Gewerbe und sonstigen Liegenschaften, die zusätzlich zu Büro-, Lager- und Produktionsflächen zählen, ergibt sich ein Leerstand von rund 2,8 Millionen Quadratmetern. Bei einem erheblichen Teil dieser Flächen blockiert das Fehlen eines Planungsrechts ihre Nutzung, wohingegen andere Teilflächen entweder nicht nutzbar sind oder für den Verkauf vorgesehen wurden. (eulerpool-AFX)

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[Eulerpool News] · 29.03.2024 · 16:11 Uhr
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