Umweltminister fordern mehr Mittel für Klimaschutz: Neue Gemeinschaftsaufgabe im Gespräch
Die Umweltminister der Länder pochen auf eine erhebliche finanzielle Unterstützung des Bundes zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels. Petra Berg, die Vorsitzende der Umweltministerkonferenz und Umweltministerin des Saarlandes, verdeutlichte die steigenden finanziellen Lasten, die sichtbar werden, je weiter der Klimawandel voranschreitet.
Deshalb drängen die Minister auf die Einführung einer neuen sogenannten Gemeinschaftsaufgabe "Klimaanpassung und Naturschutz", bei der der Bund gemeinsam mit den Ländern die Finanzierungslasten schultern soll. Bislang trägt der Bund lediglich einen Teil der Kosten bei Maßnahmen in diesen Bereichen, während die Länder den Großteil selbst stemmen müssen.
Berg betont jedoch, dass die langfristigen Herausforderungen der Klimaanpassung nicht alleine mit lokalen Mitteln zu bewältigen seien. In einer aktuellen Tagung im saarländischen Mettlach-Orscholz bekräftigten die Umweltminister die dringende Notwendigkeit einer entsprechenden Grundgesetzänderung.
Um eine solche Gemeinschaftsaufgabe zu etablieren, wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich, was die fundamentale Bedeutung dieses Themas verdeutlicht. Das deutsche Grundgesetz sieht bisher lediglich zwei Gemeinschaftsaufgaben vor: die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie die des Agrarsektors und Küstenschutzes.
Eine Integration der Klimaanpassungsmaßnahmen bis zur geplanten Gesetzesänderung im Rahmen bestehender Aufgaben wird erwogen, jedoch dürften bestehende Förderinstrumente dabei nicht eingeschränkt werden. Ein weiteres zentrales Thema ist das Projekt "Natur auf Zeit", das die temporäre naturnahe Gestaltung ungenutzter Flächen vorsieht.
Dabei handelt es sich um Flächen, die für potenzielle gewerbliche, verkehrstechnische oder rohstoffabbauende Nutzungen freigehalten werden. Rechtssicherheit für die Rückgabe dieser Flächen nach einer bestimmten Zeitspanne ist hier entscheidend, um die ursprünglichen Nutzungszwecke wiederherstellen zu können.