Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene
ARAG Experten über rechtliche Neuerungen und medizinische Hintergründe

05. Juni 2026, 08:49 Uhr · Quelle: LifePR
Die Gesetzesänderung erweitert die Lebendnierenspende auf Überkreuz- und anonyme Spenden und soll die Chancen für Patienten auf der Warteliste verbessern.

Düsseldorf, 05.06.2026 (lifePR) - Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar. Vor wenigen Wochen hat der Deutsche Bundestag eine grundlegende Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet und mit der sogenannten Überkreuz-Lebendnierenspende und der anonymen Nierenspende neue Möglichkeiten eröffnet. Die ARAG Experten erläutern, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.

Warum gesunde Nieren so wichtig sind
Die Nieren leisten täglich Schwerstarbeit: Nicht größer als ein kleines Smartphone und zusammen nur ungefähr 300 Gramm schwer, filtern diese Multitalente Tag für Tag bis zu 1.800 Liter Blut, entgiften den Körper und regulieren den Wasserhaushalt. Versagen sie dauerhaft, sind Betroffene auf eine Dialyse angewiesen, die sie meist mehrmals pro Woche über mehrere Stunden über sich ergehen lassen müssen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass diese Behandlung die natürliche Funktion nur teilweise ersetzen kann und auf Dauer sehr belastend ist. Eine Transplantation ist daher oft die bessere und nachhaltigere Therapie.

Wartelisten und begrenzte Spenderorgane
Da deutlich weniger Organe zur Verfügung stehen als benötigt werden, müssen viele Patienten lange auf eine passende Niere warten. Im Jahr 2025 standen knapp 10.400 Personen auf der Eurotransplant-Warteliste für eine neue Niere. Voraussetzung für die Aufnahme in die Warteliste ist in der Regel ein fortgeschrittenes Nierenversagen. Die Vermittlung erfolgt nach festen medizinischen Kriterien über zentrale Stellen. Entscheidend ist dabei unter anderem die Erfolgsaussicht der Transplantation. Die ARAG Experten betonen, dass soziale Faktoren keine Rolle spielen.

Lebendspende als wichtige Alternative
Eine besondere Möglichkeit ist die Lebendnierenspende. Da der menschliche Körper auch mit nur einer Niere ausreichend funktionieren kann, ist eine Spende zu Lebzeiten grundsätzlich möglich. Bislang war diese Form der Spende jedoch auf enge persönliche Beziehungen beschränkt, etwa innerhalb der Familie oder zwischen Partnern. Problematisch wurde es, wenn Spender und Empfänger, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Blutgruppen, medizinisch nicht kompatibel waren.

Überkreuzspende: Wenn sich Paare gegenseitig helfen
Hier setzt die Überkreuz-Lebendnierenspende an. Sie ermöglicht es nach Auskunft der ARAG Experten, zwei oder mehr Spender-Empfänger-Paare miteinander zu verknüpfen. Passt die Niere innerhalb eines Paares aus nahestehenden Bezugspersonen nicht, kann sie dennoch für den Empfänger eines anderen Paares geeignet sein und umgekehrt. Die Spenden erfolgen dann „über Kreuz“. Ziel ist es, mehr Transplantationen zu ermöglichen und die Erfolgschancen für Betroffene deutlich zu erhöhen. Unterstützt wird dies durch den Aufbau nationaler Register, in denen inkompatible Paare erfasst und zusammengeführt werden.

Anonyme Nierenspende möglich
Zusätzlich sieht die Gesetzesänderung künftig auch die Möglichkeit der nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende vor. Dabei spendet eine gesunde Person freiwillig eine Niere, ohne einen bestimmten Empfänger zu kennen. Die Vermittlung erfolgt anonym über zentrale Register nach medizinischen Kriterien. Nach Auskunft der ARAG Experten soll diese Form der Spende dazu beitragen, mehr Transplantationen zu ermöglichen und insbesondere Überkreuzspendenetzwerke zu erweitern. Auch hier gelten strenge medizinische, psychologische und rechtliche Prüfungen zum Schutz aller Beteiligten.

Rechtliche Voraussetzungen und Schutz der Beteiligten
Auch bei der Überkreuzspende gelten strenge rechtliche Vorgaben. Die Spende muss freiwillig erfolgen und darf nicht mit finanziellen Gegenleistungen verbunden sein. Zudem sind umfassende medizinische und psychologische Untersuchungen vorgeschrieben, um die Eignung der Spender sicherzustellen und Risiken zu minimieren. Die ARAG Experten betonen, dass der Schutz der Spender im Mittelpunkt steht: Nur gesunde Personen kommen infrage, und die Eingriffe dürfen keine unverhältnismäßigen Gefahren mit sich bringen. Eine unabhängige Kommission prüft jeden Einzelfall.

Gute Erfolgsaussichten für Empfänger
Nierentransplantationen sind in vielen Fällen langfristig erfolgreich. Ein großer Teil der transplantierten Organe funktioniert auch Jahre nach dem Eingriff noch zuverlässig. Die durchschnittliche Lebensdauer einer transplantierten Niere liegt bei rund 15 Jahren . Die längste bekannte Funktionsdauer einer Niere beträgt sogar mehr als 35 Jahre.

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Verbraucher & Recht / Nierentransplantation / Lebendspende / Transplantationsgesetz / Organspende / Deutsche Gesellschaft für Nephrologie / ARAG
[lifepr.de] · 05.06.2026 · 08:49 Uhr
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