TÜV Rheinland: Richtiger Sitz und auffällige Farbe beim Skihelm bringen mehr Sicherheit
Ein Skihelm kann Leben retten / Auf GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten / Zwei unterschiedliche Helmtypen zur Auswahl

(pressebox) Köln, 25.11.2014 - Kopfverletzungen gehören zwar zu den selteneren Unfallfolgen auf Skipisten, doch im Falle eines Schädelbruchs oder einer Hirnblutung sind sie besonders schwerwiegend. Da es auch auf befestigten Pisten immer wieder zu Stürzen und Kollisionen kommt, sollte kein Skifahrer auf die schützende Kopfbedeckung verzichten. Das empfiehlt Christiane Reckter von TÜV Rheinland. "Ein Skihelm kann Leben retten, und wir appellieren an die Vernunft jedes Skifahrers, auf der Piste kein Risiko einzugehen", sagt die Expertin.

Helme vor dem Kauf anprobieren

Bei der Wahl des richtigen Skihelms hilft das GS-Zeichen, das auch von TÜV Rheinland vergeben wird. Das Prüfzeichen zeigt, dass der jeweilige Helm die gesetzlichen Sicherheitsstandards gemäß der Europäischen Norm für Ski- und Snowboardhelme (EN 1077) erfüllt. Außerdem muss der Helm von Anfang an richtig gut sitzen. "Ein Skihelm muss zur eigenen Kopfform passen. Er darf auf keinen Fall wackeln oder hin und her rutschen", sagt Christiane Reckter. Am besten beim Anprobieren den Kinnriemen offen lassen und dann den Kopf schütteln. Bleibt der Helm fest an Ort und Stelle, sitzt er richtig. Ein weiterer Tipp der Expertin: Eine auffällige Helmfarbe sorgt dafür, dass der Träger auch bei Nebel auf der Piste gut gesehen wird.

Zwei verschiedene Helmtypen

Der Fachhandel unterscheidet zwischen Skihelmen der Klassen A und B. Vollschalenmodelle der Klasse A bedecken Kopf, Schläfen und Ohren des Trägers vollständig und sind dadurch strapazierfähiger. Sie eignen sich besonders für Kinder und Rennfahrer. Helme der Klasse B decken einen kleineren Schutzbereich ab, verfügen über eine gute Belüftung und ermöglichen besseres Hören auf der Piste. B-Modelle eignen sich daher eher für Skiläufer und Snowboarder. Übrigens: In Ländern wie Italien oder Teilen von Österreich gilt eine Helmpflicht für Kinder unter 15 Jahren. Auch wenn die Kleinen auf präparierten Pisten mit dem Schlitten unterwegs sind, müssen sie dort einen Helm tragen.
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[pressebox.de] · 25.11.2014 · 13:00 Uhr
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