Trump gewährt Tiktok weitere Schonfrist in den USA
Unter dem Druck geopolitischer Spannungen verlängert Präsident Donald Trump die Frist zur Einstellung von Tiktok in den USA um weitere 75 Tage. Ursprünglich hätte die beliebte Kurzvideo-App gemäß einem US-Gesetz bis zum 19. Januar durch den chinesischen Eigentümer Bytedance verkauft oder vom Netz genommen werden müssen. Doch mit seinem Amtsantritt im Januar gewährte Trump eine Aufschiebung, die nun bis Anfang April anhält.
Die Bedenken in den USA sind evident: Politiker und Experten warnen davor, dass die chinesische Regierung über Tiktok die Möglichkeit haben könnte, Spionage zu betreiben oder die öffentliche Meinung zu manipulieren. Obwohl diese Vorwürfe von den betroffenen Unternehmen zurückgewiesen werden, nutzt Trump seine präsidiale Macht, um bei Bedarf Fristverlängerungen in Aussicht zu stellen – auch wenn dies rechtlich auf unsicheren Füßen steht.
Unterdessen erwägt Trump auch, die bestehenden Zusatzzölle auf chinesische Produkte zu senken, um die Zustimmung Pekings für den Verkauf von Tiktok zu erlangen. Die Möglichkeit schwelt im Raum, dass ein Entgegenkommen in dieser Hinsicht den Weg für den Deal ebnet, was bereits in einschlägigen Medienberichten angedeutet wurde.
Im potenziellen Plan soll das US-Geschäft von Tiktok in eine neue Firma namens Tiktok America ausgegliedert werden. Im Gespräch für die Übernahme der Führungsrolle sind Oracle sowie Finanzfirmen wie Blackstone und Andreessen Horowitz. Diese Neueigentümer sollen etwa die Hälfte von Tiktok America besitzen und somit die gesetzlichen Anforderungen einhalten.
Ein großer Streitpunkt bleibt der Algorithmus von Tiktok, der weiterhin genutzt werden soll. Kritiker äußern die Befürchtung, er könnte als Instrument der Beeinflussung dienen – ein Vorwurf, den Bytedance und Tiktok stets zurückweisen. Trump selbst zeigt sich offen für verschiedene Lösungsmöglichkeiten, um den Deal im besten Sinne für die USA abzuschließen.
Die Reaktion Chinas bleibt jedoch abzuwarten, da der Verkauf von Software-Algorithmen ins Ausland laut chinesischer Regulierungen zustimmungspflichtig ist.

