TikTok muss Einwilligung von Eltern für Datenverarbeitung einholen
Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass TikTok in Deutschland bestimmte Daten von jungen Nutzern nicht ohne elterliche Zustimmung für Marketing- und Werbezwecke verarbeiten darf. Diese Entscheidung folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die Organisation kritisierte, dass das Abfragen des Geburtsdatums bei der Registrierung nicht ausreicht, um das Alter der Nutzer rechtssicher zu bestimmen. "Eine derart nachlässige Kontrolle ist verantwortungslos", erklärte die vzbv-Vorsitzende Ramona Pop.
Die Richter argumentierten, dass Nutzer zwischen 13 und 16 Jahren durch fehlerhafte Altersangaben einen Anreiz haben könnten, älter zu erscheinen, um Einschränkungen zu umgehen. Die gegenwärtige Praxis der Altersabfrage entsprach nicht den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. TikTok ist verpflichtet, die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern im Alter zwischen 13 und 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern zu unterlassen, sofern das Alter nur anhand bisheriger Registrierungsangaben geprüft wird. Im Fall der Zuwiderhandlung droht TikTok ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Interessanterweise lehnte das Gericht den Antrag der Verbraucherzentrale ab, Teile der Datenschutzerklärung von TikTok zu verbieten. Der vzbv störte sich an der Erhebung von "Tastenanschlagmustern" und Kontaktdaten mit anderen Nutzern, sieht dies allerdings nicht als Bestandteil Allgemeiner Geschäftsbedingungen, sondern lediglich als "einseitige tatsächliche Hinweise." Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der vzbv Berufung gegen die abgelehnten Punkte eingelegt hat.

