Tierwohl im Aufschwung: Neue Impulse durch höhere Haltungsstandards im Regal
Der Blick auf die Etiketten im Kühlregal zeigt, dass sich beim Thema Tierwohl einiges bewegt. Während Koteletts und Kassler oft nach dem Preis ausgewählt werden, sind mittlerweile auch Haltungsbedingungen ein wesentlicher Faktor. Besonders im Bereich des Rindfleischs, das bisher überwiegend aus Ställen mit den gesetzlichen Mindeststandards stammte, zeichnet sich ein Trend zu anspruchsvolleren Produkten ab. Die Einführung eines staatlichen Logos für die Kennzeichnung dieser Standards verzögert sich jedoch auf das Jahr 2027.
Dank einer im Handel etablierten Kennzeichnung fällt der Anteil des Rindfleischs aus der unteren Haltungsstufe 1 – ursprünglich bei 75,6 Prozent – nun auf 62,4 Prozent für das Jahr 2024. Im Gegenzug steigt der Anteil der anspruchsvolleren Haltungsstufe 3 von 5,6 auf eindrucksvolle 16,7 Prozent. Diese Entwicklung illustriert, dass Landwirte und Handel an höheren Standards interessiert sind, wenngleich die Verbrauchernachfrage diese Umstellung trägt.
Seit 2019 geben die Supermarktketten freiwillig Auskunft über die Haltungsform des Fleisches – von Stufe 1 („Stall“) bis Stufe 5 („Bio“). Im Bereich Geflügel hat sich gezeigt, dass nahezu kein Fleisch mehr aus der untersten Stufe stammt, während Stufe 2 mit 88,6 Prozent bei Hähnchen dominiert. Auch bei Schwein erfreut sich die Stufe 2 größter Beliebtheit, während die minimalste Stufe aus markttechnischen Schwankungen heraus von 1,5 auf 3,7 Prozent zulegte.
Für die Stufe 3 werden in absehbarer Zukunft neue Anreize geschaffen, wie die „Initiative Tierwohl“ verlauten ließ. Geplant sind Programme mit Preisaufschlägen, die bis 2026 einen zusätzlichen Anreiz bieten sollen. Aktuell partizipieren etwa 13.000 Betriebe am Stufe-2-Programm, das beachtliche Marktanteile abdeckt: 20 Prozent bei Rindern, 60 Prozent bei Schweinen und gar 90 Prozent beim Geflügel.
Obwohl die private Kennzeichnung voranschreitet, befindet sich das staatliche System in der Warteschleife. Das jüngst von der Koalition beschlossene Gesetz wird erst ab 2027 greifen und bis dahin sollen Verbesserungen erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht soll dann weitreichend gelten und auch auf Importe ausgedehnt werden. Bundesagrarminister Alois Rainer sprach sich entschieden gegen eine bürokratische Überlastung der Gastronomie aus. Dennoch warnen Tierschutzorganisationen, dass fehlende Verbindlichkeit und grobe Eckwerte das eigentliche Ziel gefährden könnten.

