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Telegram entgeht Bußgeld aufgrund fehlerhafter Adressierung der Vorwürfe.

28. Januar 2026, 13:25 Uhr · Quelle: InvestmentWeek
Das Amtsgericht Bonn hat jüngst beschlossen, zwei Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro, die gegen Telegram FZ-LLC verhängt worden waren, aufzuheben. Diese Entscheidung resultiert aus der Tatsache, dass die in Dubai ansässige Messengerdienst-Firma nicht als Betreiberin der App für den relevanten Zeitraum von Februar 2021 bis Juni

Das Amtsgericht Bonn hat jüngst beschlossen, zwei Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro, die gegen Telegram FZ-LLC verhängt worden waren, aufzuheben. Diese Entscheidung resultiert aus der Tatsache, dass die in Dubai ansässige Messengerdienst-Firma nicht als Betreiberin der App für den relevanten Zeitraum von Februar 2021 bis Juni 2022 identifiziert werden konnte. Dies wurde von einem Gerichtssprecher offiziell mitgeteilt.

Im Oktober 2022 hatte das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Bußgelder auf Grundlage von Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen. Dieses Gesetz verpflichtet soziale Plattformen, benutzerfreundliche Beschwerdekanäle bereitzustellen, durch die Nutzer rechtlich fragwürdige Inhalte im Internet melden können. Ein weiterer Grund für die verhängten Geldstrafen war, dass Telegram keinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland ernannt hatte, der befugt wäre, amtliche Schriftstücke entgegenzunehmen.

Das Gericht legte jedoch dar, dass Telegram FZ-LLC zwar als Entwickler in verschiedenen App-Stores geführt wird, jedoch nicht die eigentliche Betreiberfunktion der App innehat. Diese Funktion wird von Telegram Messenger Inc. ausgeführt, einem anderen Unternehmen der gleichen Unternehmensgruppe. Telegram Messenger Inc. übernimmt essenzielle Aufgaben wie die Authentifizierung von Nutzern sowie die Bereitstellung der technischen Infrastruktur der Messengerdienstleistungen. Diese Verantwortlichkeiten sind darüber hinaus in der Datenschutzerklärung von Telegram klar dargelegt. Daraus resultiert, dass das Bußgeldverfahren eine falsche Zieladresse gehabt hatte. Dennoch ist zu beachten, dass der Beschluss des Gerichts derzeit noch nicht rechtskräftig ist, was bedeutet, dass möglicherweise weitere rechtliche Schritte folgen könnten.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Strukturen und Verantwortlichkeiten, die mit der weltweiten Bereitstellung digitaler Dienste verbunden sind. Die Frage nach rechtlich zuständigen Ansprechpartnern in internationalen Unternehmensstrukturen bleibt eine Herausforderung für die Rechtsprechung und zeigt die Notwendigkeit unmissverständlicher und transparenter Regelungen auf.

Technologie / Telegram / Bußgeld / NetzDG / Digitales Recht / Gerichtsentscheidung / Datenschutz
[InvestmentWeek] · 28.01.2026 · 13:25 Uhr
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