Tchibo scheitert erneut im Rechtsstreit um Kaffeepreise gegen Aldi Süd

Im andauernden Rechtsstreit zwischen dem Hamburger Kaffeeröster Tchibo und dem Discounter Aldi Süd musste Tchibo abermals eine juristische Niederlage hinnehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung Tchibos gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Demnach darf Aldi Süd seinen Eigenmarken-Kaffee Barissimo weiterhin unterhalb der Herstellungskosten verkaufen, insbesondere im Rahmen von Rabattaktionen. Eine schriftliche Begründung der Gerichtsentscheidung steht noch aus.
Tchibo wirft Aldi Süd vor, Kaffee zu Preisen anzubieten, die weit unter den Herstellungskosten liegen, was den Markt für Kaffee ernsthaft beeinträchtigen könnte. Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke bezeichnete das Urteil als verpasste Gelegenheit, eine Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel zu korrigieren. Tchibo plant, die schriftliche Urteilsbegründung gründlich unter die Lupe zu nehmen, um mögliche weitere rechtliche Schritte abzuwägen.
Der Kaffeestreit beleuchtet die wachsenden Machtverhältnisse der Einzelhandelsriesen und deren Einfluss auf traditionelle Markenhersteller. Branchenexperten wie Jens-Uwe Franck von der Universität Mannheim betonen, dass das Verfahren zeigt, wie Handelsketten Eigenmarken durch aggressive Preispolitik stärken. Während für Zucker und andere Produkte niedrigere Preise untersagt wurden, bleibt der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich zulässig.
Der Kaffeepreis ist zuletzt stark gestiegen, was den Preisdruck auf Händler erhöht hat. Tchibo selbst hat aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise seine Preise mehrmals angehoben. Trotz der aktuellen Misere bleibt Kaffee in Deutschland äußerst populär, mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 163 Litern.

