Strengere Standards für Umweltaussagen in der Werbung beschlossen
Die Bundesregierung verschärft zukünftig die Anforderungen für Produktwerbung, die mit allgemeinen Umweltaussagen wie "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" arbeitet. Ein vom Bundeskabinett verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, dass solche Begriffe nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie durch entsprechende Belege untermauert werden können. Dieser Schritt dient der Umsetzung von EU-Recht und gewährt eine Übergangsfrist bis Ende September des kommenden Jahres.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Differenzierung: Umweltaussagen dürfen sich nicht pauschal auf das gesamte Produkt beziehen, wenn sie tatsächlich nur für einen Teil desselben gültig sind. Aussagen wie "unsere Verpackungen sind bis 2030 vollständig recyclingfähig" müssen künftig durch einen realistischen und öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan begleitet werden. Dies teilte das Justiz- und Verbraucherschutzministerium mit.
Ministerin Stefanie Hubig von der SPD betont, dass belegte Umweltaussagen im Interesse der Verbraucher liegen. Diese sollen auf fundierter Basis Kaufentscheidungen treffen können. Auch für redliche Unternehmen seien diese Maßnahmen vorteilhaft, da sie mit transparenten Angaben bei den Kunden punkten können.
Besonders strikte Regelungen betreffen Fortan Aussagen zum CO2-Ausstoß. Produkte dürfen nicht mehr mit "klimaneutral" beworben werden, wenn diese Neutralität lediglich durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird.
Zusätzlich wird auch der Umgang mit Nachhaltigkeitssiegeln neu reguliert: Selbstzertifizierte Siegel, die soziale oder ökologische Merkmale hervorheben, werden abgeschafft. Künftig müssen solche Siegel von staatlichen Institutionen festgelegt oder durch Zertifizierungssysteme mit externer Überprüfung abgesichert werden.

