Strengere Regulierung für Umweltaussagen: Ein Schritt in Richtung Transparenz
Im Zuge verstärkter Bemühungen für mehr Transparenz bei Produktwerbung hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der strengere Maßstäbe für allgemeine Umweltaussagen wie "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" festlegt. Um Verbraucher besser zu informieren und die Glaubwürdigkeit solcher Aussagen zu sichern, müssen diese künftig belegbar sein. Dies ist Bestandteil der Umsetzung neuen EU-Rechts, mit einer eingeräumten Übergangsfrist bis Ende September nächsten Jahres.
Die neuen Regelungen besagen, dass Umweltaussagen nicht mehr pauschal für ein gesamtes Produkt verwendet werden dürfen, wenn sie nur auf einen Teil zutreffen. Zudem müssen zukunftsgerichtete Werbeaussagen, etwa "bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig", mit einem realistischen, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan hinterlegt werden. Dies unterstreicht die Anforderung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz nach mehr Verantwortungsbewusstsein in der Werbung.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Bedeutung der Nachweisbarkeit von Umweltaussagen im Interesse der Konsumenten, die fundierte Kaufentscheidungen treffen möchten, und der redlichen Unternehmen, die mit wahrheitsgemäßen Behauptungen überzeugen wollen. Besonders hohe Standards werden künftig für Werbeaussagen über den CO2-Ausstoß gelten: Bezeichnungen wie "klimaneutral" sind dann unzulässig, wenn sie lediglich auf dem Erwerb von CO2-Zertifikaten basieren. Auch für Nachhaltigkeitssiegel werden die Spielregeln verschärft: Selbstzertifizierungen, die die ökologischen oder sozialen Merkmale eines Produkts hervorheben, werden abgeschafft. Stattdessen müssen diese Siegel entweder staatlichen Vorgaben entsprechen oder von Systemen stammen, die dritte Prüfungen umfassen.

