Streit um Steuerentlastungen: Klingbeil lässt Länder in der Verantwortung
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat klare Worte an die Bundesländer gerichtet und vor einem möglichen Scheitern der geplanten Steuerentlastungen in der Gastronomie sowie der Erhöhung der Pendlerpauschale gewarnt. Im Rahmen eines Interviews betonte der SPD-Vorsitzende seine kompromisslose Position gegenüber den von den Ländern geforderten finanziellen Ausgleichszahlungen: „Seitens des Bundes wird es keinerlei Kompensation geben. Unionsgeführte Länder, die diesen Weg ablehnen, könnten damit die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie, die Entlastung von Pendlern sowie die Stärkung des Ehrenamts gefährden. Ich erwarte, dass sie das nicht in Kauf nehmen.“
Klingbeil unterstrich, dass das Entlastungspaket planmäßig am 1. Januar 2026 in Kraft treten solle und forderte von den Ländern, sich wie abgemacht daran zu halten. „Es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern Entlastungen zu bieten“, betonte er eindringlich.
Der Bundesrat hatte bereits am vorhergehenden Freitag auf die erheblichen Einnahmeverluste aufmerksam gemacht, die durch die geplanten Steuervergünstigungen für Pendler und das Gastgewerbe entstehen könnten, und den Bund um eine finanzielle Kompensation gebeten. Die Länderkammer wies in einer offiziellen Erklärung darauf hin, dass die Steuerausfälle zwischen 2026 und 2030 zur Hälfte von Ländern und Gemeinden zu schultern seien, wobei den Ländern Verluste in Höhe von 11,2 Milliarden Euro und den Gemeinden 1,4 Milliarden Euro drohten.
Das Bundeskabinett hat die Gesetzesvorhaben bereits angestoßen, die unter anderem eine mehrwertsteuerliche Reduzierung für gastronomische Speisen von 19 Prozent auf 7 Prozent ab 2026 vorsehen. Zusätzlich soll die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer angehoben werden – Maßnahmen, die insbesondere für die CSU von Bedeutung sind. Außerdem ist eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale vorgesehen. Der nächste Schritt im Gesetzgebungsprozess liegt nun beim Bundestag, der über das Vorhaben abstimmen muss, bevor es erneut dem Bundesrat zur endgültigen Zustimmung vorgelegt wird.

