Streit über Suchergebnisse: Mexikanische Behörden drohten Google mit Strafzahlungen
In Europa hat der Europäische Gerichtshof Google dazu gezwungen, bestimmte Treffer aus den Suchergebnissen zu entfernen. Seither kann jeder die Löschung bestimmter Artikel aus dem Suchindex beantragen – und Google kommt dem in vielen Fällen auch nach. In Mexiko allerdings gilt diese Regelung bisher nicht, weshalb das US-Unternehmen nun in Konflikt mit den örtlichen Behörden geraten ist. Weil das Unternehmen die persönlichen Daten eines Antragsstellers nicht aus den Suchergebnissen entfernen möchte, droht das mexikanische„Federal Institute for Information Access and Data Protection“ nun sogar mit der Verhängung von Strafzahlungen und Sanktionen.
Google Mexiko allerdings sieht sich gar nicht zuständig. Vielmehr verweisen die lokalen Manager auf den Mutterkonzern in den Vereinigten Staaten. Dieser sei zuständig für den Suchalgorithmus und die angezeigten Ergebnisse. Die mexikanischen Behörden allerdings wiesen dieses technische Argument zurück und versuchten Google Mexiko zu einer Löschung der Daten aus den Suchergebnissen zu bewegen. Darauf wollte sich der Konzern allerdings bisher nicht einlassen. Weitere Details über den Antragssteller oder mögliche Sanktionen gab die Behörde bisher nicht bekannt. Auch Google wollte sich zu dem Fall nicht äußern.
Konflikt dürfte vor Gericht geklärt werden
Nach mexikanischem Recht können bei Verstößen gegen den Datenschutz allerdings Strafzahlungen von bis zu 1,5 Millionen Dollar verhängt werden. Sollte sich nicht doch noch eine gütliche Einigung ergeben, dürfte Google allerdings gegen möglicherweise verhängte Strafen rechtlich vorgehen. Auf diese Weise käme es zu einer juristischen Klärung über die Frage der Löschungspflicht. Google ist dabei dafür bekannt, die eigene Rechtsposition bis zur letzten Instanz zu verteidigen – die Urteile der obersten Gerichte dann aber auch zu akzeptieren. Letztlich dürften also Richter darüber entscheiden, ob auch mexikanischen Internetnutzern ein „Recht auf Vergessen“ eingeräumt wird.
Quelle: ITWeb