Streikrecht bestätigt: Deutsche Bahn kann GDL-Ausstand nicht juristisch stoppen
Die Fronten im Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der Lokomotivführergewerkschaft GDL verhärten sich weiter: Ein Frankfurter Arbeitsgericht hat nun die Rechtmäßigkeit des geplanten Lokführerstreiks bestätigt, wodurch die Deutsche Bahn eine juristische Schlappe hinnehmen muss. Die Richterin Stephanie Lenze verkündete am Montagabend, dass der Streik bis Mittwochmorgen fortdauern darf, da er weder rechtswidrig noch unverhältnismäßig sei. Die Bahn kündigte allerdings an, die Entscheidung nicht hinzunehmen und Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht einzulegen.
Bereits am Montagnachmittag hatte die GDL den im Güterverkehr angekündigten Streik eingeläutet und plante, diesen am frühen Dienstagmorgen auf den Personenverkehr auszudehnen. Reisende müssen sich erneut auf umfangreiche Beeinträchtigungen im Bahnverkehr einstellen. Hintergrund des Ausstands ist das Bestreben der Gewerkschaft, für ihre Mitglieder eine verkürzte Arbeitswoche von 35 Stunden bei vollständiger Lohnkompensation zu erreichen.
Die kurzfristig angesetzten Streikmaßnahmen, bekannt als "Wellenstreiks", sind Strategie der GDL, um die Situation für die Bahn zu verschärfen. Die Deutsche Bahn bezeichnete die von der GDL gewährte Vorankündigungszeit von nur 22 Stunden als unzureichend und zum Nachteil der Fahrgäste. Nach zwei erfolglosen Versuchen, den Streik per Gerichtsbeschluss zu unterbinden, bleibt die Konfliktlage weiterhin angespannt.
Im Ringen um eine Lösung betonte Bahn-Vertreter Florian Weh die Bereitschaft des Konzerns zur Wiederaufnahme von Verhandlungen oder zur Einleitung eines formalen Schlichtungsprozesses. Die GDL zeigt sich jedoch unnachgiebig und erwägt sogar Streiks zur Osterzeit, sollte die Bahn nicht mit einem neuen Angebot aufwarten. Die jüngsten Gespräche scheiterten trotz eines Kompromissvorschlags, der eine stufenweise Reduktion der Arbeitszeit vorsah, was aber auf Ablehnung bei der Gewerkschaft stieß. (eulerpool-AFX)