Streifzug durch die Gerichte: Adidas gegen Nike im Markenstreit
Ein juristischer Schlagabtausch der Sportriesen Adidas und Nike hält das Oberlandesgericht Düsseldorf aktuell in Atem. Zentraler Gegenstand des Berufungsverfahrens, das diese Woche seinen Anfang nahm, ist die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit bestimmter Streifenmuster auf Sporthosen von Nike, die von Adidas als Verletzung der eigenen Markenrechte gesehen werden.
Die Auseinandersetzung begann, als Adidas aufgrund eines Testkaufs im Online-Shop von Nike feststellte, dass einige Sporthosen mit zwei oder drei Streifen an der Außenseite verkauft wurden, was nach Ansicht von Adidas zu einem ihrer Haupterkennungsmerkmale in direkter Konkurrenz steht. Für das Unternehmen aus Herzogenaurach stellen diese Streifen ein signifikantes Branding dar, das direkt mit Adidas assoziiert wird, und sahen sich dadurch in ihren Rechten verletzt.
Das Landgericht Düsseldorf folgte dieser Argumentation zunächst im September 2022 und erließ eine Verfügung, die Nike untersagte, die fraglichen Modelle in Deutschland zu veräußern. Die Amerikaner setzten sich jedoch zur Wehr und betonen, dass ähnliche Seitenstreifen bei Sportbekleidung seit Langem Standard sind und keine hinreichende Markenidentifizierung ermöglichen. Sie sehen in der gerichtlichen Entscheidung eine unrechtmäßige Einschränkung des Gebrauchs trivialer und allgemeingültiger Designelemente.
In früheren Gerichtsentscheidungen erlitt Adidas Rück- sowie Erfolge bezüglich des Streifendesigns. Zuletzt war das Bekleidungsunternehmen 2019 vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert, als entschieden wurde, dass die drei Streifen nicht in jeder Form markenrechtlich geschützt sind. Andererseits konnte Adidas 2018 verhindern, dass ein Konkurrent ein Schuhmodell mit zwei Querstreifen als Marke eintragen ließ.
Nun blicken Marktbeobachter und die Sportmodebranche gespannt auf das Düsseldorfer Gericht, um zu erfahren, wie die Richter in diesem neuerlichen Aufeinandertreffen urteilen werden. (eulerpool-AFX)