Strafregisterauszüge im Rahmen von Background Checks: Nur ein Ausschnitt des Gesamtbildes
Ein Strafregisterauszug gibt nur sehr begrenzt Auskunft über vergangene Straftaten. Für eine fundierte Mitarbeiterüberprüfung reicht er allein nicht aus, insbesondere nicht bei international tätigen Personen.
Zürich, 21.08.2025 (PresseBox) - In der Schweiz ist der Strafregisterauszug ein gängiges Instrument, um die persönliche Integrität von Mitarbeitenden oder Bewerbenden zu überprüfen. Er gibt Auskunft über rechtskräftige Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen sowie – unter engen Voraussetzungen – über Übertretungen, sofern diese mit hohen Bussen, längeren gemeinnützigen Arbeiten oder einem Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot belegt wurden.
Die Aussagekraft ist jedoch stark begrenzt:
- Laufende Verfahren werden nicht aufgeführt.
- Administrativverfahren wie z. B. Führerausweisentzüge, disziplinarische Massnahmen oder Verwaltungsstrafen fehlen.
- Geringfügige Delikte ohne hohe Sanktionen erscheinen nicht.
- Fristen: Einträge verschwinden teilweise bereits nach zwei Dritteln der gesetzlichen Dauer aus dem Privatauszug, bei bedingten Strafen sogar schon mit Ablauf der Probezeit.
Gerade im beruflichen Kontext, in dem Mitarbeitende mit sensiblen Daten, finanziellen Mitteln oder besonders schutzbedürftigen Personen arbeiten, reicht ein einfacher Strafregisterauszug nicht aus. Hier sind erweiterte Background-Checks angezeigt, die Aspekte wie internationale Registerabfragen, Überprüfung von Qualifikationen, finanzielle Integrität, Reputationsrisiken und Identitätsprüfungen umfassen. Professionelle Anbieter solcher Checks stellen sicher, dass diese Prüfungen rechtskonform, standardisiert und länderübergreifend erfolgen.


