Stillstand bei Bürgergeld – Reformen am Horizont

Im kommenden Jahr bleibt alles beim Alten für die etwa 5,5 Millionen Empfänger des Bürgergelds in Deutschland. Eine erneute Nullrunde bedeutet, dass alleinstehende Bezieher auch 2026 mit einem monatlichen Betrag von 563 Euro auskommen müssen. Für Kinder variieren die Leistungen weiterhin zwischen 357 und 471 Euro, abhängig vom Alter. Diese Entscheidung folgt einer Nullrunde im Jahr 2025, nachdem die Regelsätze in den Jahren 2023 und 2024 merklich angehoben worden waren.
Das Arbeitsministerium verteidigte die Entscheidung, indem es auf die rechtlichen Grundlagen verwies, die sicherstellen, dass das Existenzminimum gewährleistet bleibt. Die Regierung betonte damit die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, als im September die Nullrunde durch das Kabinett verabschiedet wurde.
Spannende Änderungen könnten jedoch schon bald bevorstehen, da eine Reform des Bürgergelds derzeit im Gesetzgebungsprozess ist. Diese soll voraussichtlich im Frühjahr im Bundestag verabschiedet werden. Die geplante Reform, entworfen unter der Leitung von SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas, sieht unter anderem eine Umbenennung der Sozialleistung vor. Zukünftig soll die Grundsicherung nach strengeren Bedingungen ausgezahlt werden. Auch die Möglichkeit einer vollständigen Streichung der Zahlungen ist vorgesehen, sollte sich der Empfänger als nicht erreichbar erweisen. Mehr als zuvor sollen die Jobcenter den Fokus auf die Vermittlung in Arbeit legen.

