Steuern sparen: Tipps und Tricks für Studenten und Azubis

Eine Steuererklärung abzugeben ist den meisten vor allem lästig - dabei bietet sie enormes Sparpotenzial. Auch Auszubildende und Studenten können von Rückerstattungen profitieren, wenn sie sich etwas eingehender mit dem Thema Steuern beschäftigen. So kann fast alles abgesetzt werden, das der Ausbildung zugutekommt.
Ausgaben übersteigen die studentischen Einnahmen
Wenn die Ausgaben die Einnahmen während des Studiums übersteigen, so sollte es in der Steuererklärung angegeben werden. Die Verluste werden jährlich durch das Finanzamt anhand der Steuererklärung festgestellt und mit den zukünftigen Einnahmen des Berufseinsteigers verrechnet. Es ist wichtig, sich alle Informationen zur ersten Steuererklärung vorher einzuholen, damit bei der Einreichung alles korrekt verlaufen kann.
Übergang vom Studium ins Berufsleben
Fakt ist, dass der Student Studiengebühren steuerlich absetzen kann. Insbesondere beim Übergang vom Studium ins Berufsleben zahlt sich das aus. Bis zu maximal 6.000 Euro können im Rahmen der Sonderausgaben für Kosten des Erststudiums oder einer erstmaligen Berufsausbildung geltend gemacht werden. Bei einem Zweitstudium hat der Studierende sogar die Möglichkeit seine Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten anzugeben. Das Gleiche gilt für ein Erststudium, das nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung erfolgt.
Berufsbedingte Umzugskosten und Aufwendungen rund um die Bewerbung
Alle Belege rund um Aufwendungen für Bewerbungen als Berufseinsteiger, wie zum Beispiel die Kosten für Beglaubigungen, Bewerbungsmappen, -fotos, Porto und Ähnliches sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Denn an diesen Aufwendungen sowie an den Fahrtkosten aufgrund erfolgter Bewerbungsgespräche beteiligt sich der Staat. Sie dienen als Nachweise in der Steuererklärung. Bewerber, die ein lukratives Jobangebot erhalten, sind oft gezwungen umzuziehen. Maklergebühren, anlässlich der Wohnungssuche angefallene Fahrtkosten, Möbeltransporte oder doppelte Zahlungen von Miete wirken sich steuermindernd aus, wenn der Umzug berufsbedingt veranlasst wurde. All dies sollte sorgfältig vermerkt und in der Steuererklärung angegeben werden.
Kosten der Zweitwohnung
Wird die bisherige Wohnung neben dem neuen Wohnsitz beibehalten, können eventuell Fahrtkosten zwischen Arbeitsort und Heimatwohnung sowie Wohnungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Heimatort als Lebensmittelpunkt angesehen werden kann und sich dort ein eigener Hausstand befindet. Die Möglichkeit ist jedoch noch an weitere Bedingungen geknüpft: So sind die ansetzbaren Aufwendungen seit 2014 auf maximal 1.000 Euro monatlich begrenzt und der Steuerpflichtige trägt mindestens zehn Prozent der laufenden Kosten.
Fahrten zum Ausbildungsbetrieb
Der Staat unterstützt Azubis insofern, dass er sich an den Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb beteiligt. Der Auszubildende erhält 30 Cent pro Kilometer, egal ob er mit dem Auto oder mit dem Rad fährt. Während bei Fahrten zur Ausbildungsstätte nur eine Strecke angerechnet wird, werden bei Berufsschulfahrten Hin- und Rückfahrt anerkannt.
Ausbildungsmittel als Werbungskosten
Azubis und Studenten sollten alle Belege, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen und die die Ausbildungsstätte nicht erstattet, sorgfältig aufbewahren. Dazu zählen Fachbücher, Computer, Schreibtisch und anderes Büromaterial ebenso wie das Arbeitszimmer an sich. Auch Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die im Rahmen einer vorgeschriebenen Studienreise anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen.

