Steuerlicher Aspekt beim Aktiensplit eBay und PayPal
eBay spaltet am 17. Juli 2015 seine Bezahldivision PayPal ab. Anleger bekommen dann je eBay-Aktie ein PayPal-Papier in ihr Depot gebucht. Ab dem 20. Juli 2015 können sie dann ihre neuen Aktien an der Börse handeln. Im Gegensatz zum Google-Aktiensplit, bei dem Anlegern im April 2014 auf den Kurswert neu zugeteilter Papiere Abgeltungsteuer abgezogen worden war, droht eBay-Aktionären kein sofortiger Steuerabzug: „Depotbanken werden die Einbuchung der PayPal-Aktien voraussichtlich steuerneutral behandeln“, erklärt Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München.
Steuerrechtlich gibt es zwei Möglichkeiten
Steuerrechtlich gibt es zwei Möglichkeiten
- Entweder das Finanzamt behandelt die PayPal-Papiere so, als wären sie für null Euro gekauft worden. Bei der Veräußerung wird dann der komplette Erlös besteuert.
- Oder die Kapitalmaßnahme wird als Abspaltung eingeordnet. Dann würden die Anschaffungskosten auf eBay- und PayPal-Aktien verteilt - und Steuern sind erst beim Verkauf der Aktien zu bezahlen.