SPD: Verschärfung der Gesetze zur Kinderpornografie "längst überfällig"
22. Februar 2014, 09:47 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Eine Verschärfung der Gesetze zur Kinderpornografie ist nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der SPD, Burkhard Lischka, "längst überfällig". Der SPD-Politiker sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus", wenn es um Kinder und Jugendliche gehe, dürfe es keine Grauzonen geben. Ein Schnappschuss der Eltern fürs Fotoalbum müsse möglich sein.
"Sobald Fotos den Raum des Privaten verlassen und jemand Geld und Geschäfte macht, ist die Grenze überschritten." Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), warnte hingegen vor einem "politischen Schnellschuss". Sie sagte "Focus": "Den Handel verbieten macht Sinn, aber wir müssen die Kunst abgrenzen, sonst kann zum Beispiel die Pinakothek manches Bild nicht mehr kaufen." Künast forderte darüber hinaus, den Begriff des "Posing" zu verschärfen. Für Polizei und Staatsanwaltschaften sei die Abgrenzung oft schwierig, wenn Kinder schlafend oder raufend gezeigt würden: "Auch wenn die Geschlechtsteile nicht im Vordergrund stehen, sollen diese Art der Darstellungen einen sexuell aufreizenden Zweck verfolgen", so Künast. Auch diese Bilder müssten strafbar sein. In Deutschland ist der Vertrieb und Besitz von Kinderpornografie verboten. Dazu zählt schon das Betrachten der Bilder im Netz. Strittig ist allerdings, wo Pornografie beginnt: So sind Nacktaufnahmen von Kindern derzeit nur dann legal, wenn die Geschlechtsteile nicht zur Schau gestellt werden.
"Sobald Fotos den Raum des Privaten verlassen und jemand Geld und Geschäfte macht, ist die Grenze überschritten." Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), warnte hingegen vor einem "politischen Schnellschuss". Sie sagte "Focus": "Den Handel verbieten macht Sinn, aber wir müssen die Kunst abgrenzen, sonst kann zum Beispiel die Pinakothek manches Bild nicht mehr kaufen." Künast forderte darüber hinaus, den Begriff des "Posing" zu verschärfen. Für Polizei und Staatsanwaltschaften sei die Abgrenzung oft schwierig, wenn Kinder schlafend oder raufend gezeigt würden: "Auch wenn die Geschlechtsteile nicht im Vordergrund stehen, sollen diese Art der Darstellungen einen sexuell aufreizenden Zweck verfolgen", so Künast. Auch diese Bilder müssten strafbar sein. In Deutschland ist der Vertrieb und Besitz von Kinderpornografie verboten. Dazu zählt schon das Betrachten der Bilder im Netz. Strittig ist allerdings, wo Pornografie beginnt: So sind Nacktaufnahmen von Kindern derzeit nur dann legal, wenn die Geschlechtsteile nicht zur Schau gestellt werden.