Sozialwohnungen: Gibt es die angemessenen Hartz-IV-Wohnungen tatsächlich?
SG Dortmund muss diese Frage demnächst klären

(lifepr) Jena, 07.12.2016 - Wohnungen für Hartz-IV-Bezieher müssen angemessen sein. Oft müssten Leistungsberechtigte aber von ihren Bezügen Mietzuschüsse bezahlen, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Ob es angemessene Wohnungen tatsächlich überall gibt, prüft gerade das Sozialgericht Dortmund.

Wie viel eine Wohnung für einen Hartz-IV-Empfänger kosten darf, hängt vom jeweiligen Mietspiegel des Ortes ab, in der Wohnung und Mieter ansässig sind. Die Quadratmeterpreise schwanken dabei naturgemäß sehr. Uwe Hoffmann vom DSD (www.mehr-hartz4.net, www.gegendiskriminierung.de): „Für den Quadratmeterpreis, den das Jobcenter in einer ländlichen Region übernimmt, bekommt man in einer Großstadt oft noch nicht mal einen Stellplatz für ein Fahrrad.“

Oft müssen Hartz-IV-Empfänger Geld von ihrer eh schon knappen Regelleistung zur Seite legen, damit sie die Miete für ihre Wohnung bezahlen können. So erging es auch einer Frau im Märkischen Kreis. Das Jobcenter zog ihr wegen eines 2014 in Kraft getretenen neuen Konzeptes monatlich 55 Euro weniger für ihre Wohnung. „Das passiert oft, wenn es zu einem demografischen Wandel kommt“, sagt Uwe Hoffmann, „und die Wohnungen dann leer stehen. Theoretisch fallen dann ja auch die Mietpreise.“

Für einen Hartz-IV-Empfänger sind aber 55 Euro, die ihm monatlich fehlen eine schöne Stange Geld. Deshalb gab es in jüngster Vergangenheit allein im Märkischen Kreis 700 Widersprüche gegen die Bescheide des Jobcenters. Ein Rechtsanwalt, der die Frau vertritt hatte selbst recherchiert, ob es diese Sozialwohnungen, die das Jobcenter als „Maßstab“ nahm, überhaupt gibt. Da er keine solchen Wohnungen gefunden hat, das Jobcenter aber bei seiner Behauptung bleibt, muss nun das Sozialgericht in Dortmund diese Frage klären. Schließlich seien bei der Berechnung der Mietsituation alte Zahlen aus dem Jahr 2006 eingeflossen.

„Jeder Leistungsempfänger, der für seine Miete Geld aus dem Regelbedarf drauflegen muss, sollte von fachkundiger Stelle prüfen lassen, ob der zur Berechnung hergenommene Mietspiegel wirklich mit aktuellen Zahlen entstanden ist“, sagt der DSD-Geschäftsführer. Der DSD hilft Betroffenen kostenfrei. „Die Frage, ob sich ein Betroffener Winterschuhe kaufen kann, oder lieber seinen Mietzuschuss bezahlt, darf es nicht geben“, so Hoffmann abschließend.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 07.12.2016 · 08:52 Uhr
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