Sony verliert Rechtsstreit vor Bundesgerichtshof: Cheaten bleibt erlaubt
In einer Jahre andauernden Auseinandersetzung um die Nutzung von Schummel-Software für Spielkonsolen musste der Playstation-Hersteller Sony erneut eine Niederlage hinnehmen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass sogenannte Cheat-Software an sich kein Urheberrecht verletzt. Maßgeblich sei, dass diese Programme lediglich temporär Informationen im Arbeitsspeicher einer Konsole verändern, so das Urteil der höchsten deutschen Zivilrichter.
Die Entscheidung stützt sich auf ein vorangegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der bereits im Oktober 2024 festlegte, dass kein Urheberrecht verletzt wird, solange es nicht um die Vervielfältigung der Programme geht. Dies brachte erneut Ernüchterung für Sony.
Im konkreten Fall drehte sich der Rechtsstreit um ein Rennspiel auf der inzwischen veralteten tragbaren Konsole Playstation Portable. Spieler konnten mit der besagten Cheat-Software Vorteile wie unbeschränkten "Turbo" oder die Auswahl leistungsstarker Fahrer erlangen. Die Forderung Sonys nach Schadensersatz wurde von den Vorinstanzen unterschiedlich beurteilt: Während das Landgericht Hamburg noch Sonys Anliegen unterstützte, wies das Hamburger Oberlandesgericht die Klage ab.
Die abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkte die Position der Entwickler solcher Software: Der Gerichtshof stellte klar, dass die geschützten Ausdrucksformen eines Computerprogramms, wie Quell- und Objektcode, nicht verletzt wurden. Die Software modifiziere den Ablauf des Spiels, ohne dabei den eigentlichen Quellcode zu verändern, erklärte Richter Thomas Koch.

