
In einer Jahre andauernden Auseinandersetzung um die Nutzung von Schummel-Software für Spielkonsolen musste der Playstation-Hersteller Sony erneut eine Niederlage hinnehmen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass sogenannte Cheat-Software an sich kein Urheberrecht verletzt. Maßgeblich
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