Sonnenstudios bleiben für Minderjährige tabu

19. Januar 2012, 14:48 Uhr · Quelle: dpa

Karlsruhe (dpa) - Auch im Winter so aussehen wie ein Grillhähnchen? Wer unter 18 ist, hat es da schwer - Minderjährige dürfen nicht ins Solarium. Eine 17-Jährige zog nun vors Bundesverfassungsgericht, um für ihr Recht auf Bräune zu streiten. Sie wird wohl bis zum Sommer warten müssen.

Denn der Schutz von Minderjährigen vor möglicherweise krebserregender UV-Strahlung sei ein ausreichender Grund für das Verbot, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter wiesen damit die gemeinsame Verfassungsbeschwerde einer 17-Jährigen und ihrer Eltern sowie eines Sonnenstudio-Betreibers zurück. Seit 2009 ist die Nutzung öffentlicher Sonnenstudios für Minderjährige verboten. Dermatologen lobten die Entscheidung (Az. 1 BvR 2007/10).

Die Richter betonten allerdings: Auf die vom Grundgesetz geschützte allgemeine Handlungsfreiheit kann sich grundsätzlich auch derjenige berufen, der gesundheitliche Risiken eingeht - vor allem, wenn dabei niemand anderes beeinträchtigt wird. Und das Grundgesetz schütze auch die Freiheit des Einzelnen, über sein Aussehen und seine Freizeitgestaltung selbst zu entscheiden.

Andere Regeln gelten jedoch, sobald es um Kinder und Jugendliche geht: Der «Schutz von Minderjährigen vor Selbstgefährdung und Selbstschädigung» ist ein ausreichender Grund, um die Handlungsfreiheit in diesem Fall einzuschränken. Der Gesetzgeber habe davon ausgehen dürfen, dass UV-Strahlung gerade im jugendlichen Alter das Risiko von Hautkrebs erhöht. Das Verbot sei geeignet und angemessen, um dieses Risiko zu vermindern.

Professor Uwe Reinhold vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen zeigte sich über den Beschluss erfreut: «Das ist eine gute Entscheidung, eine richtige Entscheidung.» Auch in in anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Spanien dürften Jugendliche nicht ins Sonnenstudio. «Jeder Erwachsene kann selbst entscheiden was er macht und nicht macht. Aber bei Kindern und Jugendlichen, deren Haut noch nicht vollkommen entwickelt und ausgereift ist, stellen solche UV-Belastungen in besonderer Weise ein Risiko für die Entwicklung von Hautkrebs dar.»

Die Solariumbetreiber reagierten gelassen. Der Geschäftsführer des Bundesfachverbands Besonnung, Norbert Schmid-Keiner, verwies auf eine Umfrage, wonach bis zum Verbot nur fünf Prozent der Sonnenstudio-Kunden unter 18 waren. Dennoch sei die Einschränkung der elterlichen Freiheit und der des Jugendlichen nicht gerechtfertigt. Die mögliche Gefahr hänge von der Dosis ab. «Wenn Sie in ein Sonnenstudio gehen und nicht wissen, was Sie für ein Hauttyp sind, dann ist das gefährlich. Es wäre angemessen gewesen, dafür zu sorgen, dass die Menschen, die auf die Sonnenbank gehen, auch beraten werden.»

Urteile / Jugendschutz
19.01.2012 · 14:48 Uhr
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