Solar Millennium AG: Aufkaufangebote an Anleger der Solar Millennium AG!
Das sollten Anleger jetzt wissen! Erste Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Verantwortliche!

09. August 2012, 10:09 Uhr · Quelle: LifePR
(lifepr) Dieburg, 09.08.2012 - Eile ist geboten! Eine TOKUGAWA AG aus Aachen macht Anlegern Aufkaufangebote für ihre Anleihen. Zu diesem Sachverhalt führte der BSZ e.V. mit dem BSZ e.V.- Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ein klärendes Gespräch:

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was gibt es Neues zu berichten in Sachen Solar Millennium AG?

Dr. Späth: In den letzten Tagen wurde von einer TOKUGAWA AG aus Aachen Anlegern von Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG ein sog. "Öffentliches Aufkaufangebot" unterbreitet, in dem diesen angeboten wird, die Schuldverschreibungen zu einem Preis von 40,00 Euro je nominal 1.000,- Euro zu erwerben.

BSZ e.V.: Was ist von diesem Aufkaufangebot zu halten und sollten Anleger dieses Aufkaufangebot annehmen?

Dr. Späth: Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten.

Der Betrag von 40,00 Euro je 1.000,- Euro, der als Kaufpreis angeboten wird, ist sehr niedrig, wenn man berücksichtigt, dass Teile des Unternehmens inzwischen vom Insolvenzverwalter verkauft werden konnten. Die Insolvenzquote dürfte somit doch höher ausfallen, als erwartet. Wie hoch sie letztendlich ausfällt, kann man aber noch nicht mit Sicherheit sagen. Pressemeldungen der letzten Wochen zufolge konnten zwei der größten US-Projekte des Unternehmens für rund 80 Mio. Euro verkauft werden. Zumindest Teile des erlösten Geldes sollen die geschädigten Anleger erhalten. Auch konnte Pressemeldungen der letzten Tage zufolge über den Verkauf der Andasol 3 Kraftwerks GmbH der 13-prozentige Anteil der Solar Millennium AG am Andasol 3-Projekt veräußert werden. Allein hierüber sollen nach dem Insolvenzverwalter Volker Böhm den Anlegern bis zu 36 Mio. Euro zusätzlich zufließen.

Wenn man den Schaden von über 300 Mio. Euro ins Verhältnis setzt zu den oben genannten Verkaufserlösen, zeigt sich, dass die Insolvenzquote mit Glück vielleicht sogar bei um die 20 - 30 % liegen dürfte, genaue Zahlen können aber noch nicht genannt werden, dies muss der Insolvenzverwalter tun.

Die Insolvenzquote, die an die Anleger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden dürfte, dürfte somit deutlich über diesen angebotenen 4 % liegen. Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

BSZ e.V.: Warum macht die TOKUGAWA AG den Anlegern ein derartiges Aufkaufangebot?

Dr. Späth: Die TOKUGAWA AG rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote als den angebotenen 4 % und will hiermit ein Geschäft machen. Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Verantwortlichen damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote.

So wurde z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu bezahlen. Ein gutes Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % lag.

BSZ e.V.: Sie haben inzwischen auch erste Klagen für Geschädigte eingereicht und gegen wen, warum?

Dr. Späth: Die Anleger werden auf jeden Fall auf erheblichen Verlusten sitzen bleiben, selbst wenn die Insolvenzquote zwischen 20 -30 % oder noch höher liegen sollte, was noch nicht feststeht, würden die Anleger immer noch auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben.

Wir haben Klagen gegen diverse Personen, die unserer Ansicht nach als Prospektverantwortliche anzusehen sind, wegen mutmaßlicher Prospekthaftung verklagt. Namen werden wir aber noch nicht nennen. Wir haben dabei sowohl Einzelklagen als auch streitgenössische Klagen, sog. "Sammelklagen" eingereicht.

BSZ e.V: Welche Chancen rechnen Sie den Klagen aus?

Dr. Späth: Wir sehen recht gute Chancen für die Klagen, sofern die Ansprüche noch nicht verjährt sein sollten, was im Einzelfall geprüft werden muss.

BSZ e.V: Wie schätzen Sie die Chancen einer erfolgreichen Vollstreckung, sofern die Klagen erfolgreich sein sollten, ein?

Dr. Späth: Dies kann man nicht sicher sagen. Einige der Beklagten sollten aber noch solvent sein. Sehr positiv ist auch, dass nach Angaben des Insolvenzverwalters sog. D & O-Versicherungen in Höhe von ca. 20 Mio. Euro zu bestehen scheinen, auf die wir versuchen werden, für die Geschädigten zuzugreifen.

Geschädigte sollten dabei aber immer berücksichtigen, dass im Fall einer möglicherweise erforderlichen Vollstreckung das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Ein schnelles Handeln ist daher sehr zu empfehlen.

BSZ e.V: Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei mit derartigen Klagen?

Dr. Späth: Wir sind nicht nur seit 10 Jahren auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert, sondern ganz speziell in dem Bereich der Unternehmens-Anleihen, also wie im Fall Solar Millennium AG, konnte unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland diverse Erfolge verzeichnen.

In den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leizig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, GlobalSwissCapital AG hat unsere Kanzlei insgesamt mehr als 1.000 Geschädigte vertreten und beachtliche Erfolge gegen die Verantwortlichen erzielt, z.B. im Fall First Real Estate GmbH als erste Kanzlei rechtskräftige Urteile gegen die verantwortlichen Hintermänner erzielt oder im Fall GlobalSwissCapital AG gegen diverse Vermittler der Anlage.

BSZ e.V: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Solar Millennium" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Verbraucher & Recht
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