Sibanye-Stillwater legt umfassende Jahresberichte vor und kündigt digitale Jahreshauptversammlung an
Sibanye-Stillwater meldet die Veröffentlichung seines Integrierten Berichts 2023 sowie weiterer wesentlicher Finanzdokumente, die bedeutende Einblicke in das vergangene Geschäftsjahr des Unternehmens ermöglichen. Diese Dokumente umfassen den Jahresfinanzbericht der Gruppe, den Unternehmensabschluss, eine aktualisierte Ressourcen- und Reservenübersicht sowie andere relevante Unterlagen, die Interessierte auf der firmeneigenen Webseite einsehen können.
Neben den Jahresberichten hat der Multinationale Bergbaukonzern auch seine Jahreshauptversammlung (AGM) angekündigt, die ausschließlich über elektronische Kanäle stattfinden soll. Für die AGM, die die Geschäfte des zum 31. Dezember 2023 endenden Jahres behandeln wird, sind alle relevante Informationen und Dokumente, einschließlich eines zusammengefassten Finanzberichts, online zugänglich.
Ernst & Young Inc., die externen Revisoren von Sibanye-Stillwater, haben die Abschlüsse ohne Einschränkungen beglaubigt. Diese sind am Firmensitz einsehbar. Die AGM, die am 28. Mai 2024 um 09:00 Uhr CAT online abgehalten wird, setzt die digitale Strategie des Unternehmens fort und ermöglicht die Teilnahme und Diskussion aller Aktionäre ohne physische Präsenz.
Für die Teilnahme und Stimmabgabe bei der elektronischen Versammlung ist das Ausfüllen und Einsenden eines entsprechenden Formulars bis spätestens 24. Mai 2024 erforderlich. Ein wichtiger Aspekt der Teilnahme ist die Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises, wie im Unternehmen näher dargelegt.
Sibanye-Stillwater profiliert sich kontinuierlich als einer der weltweit größten Produzenten von Platin, Palladium und Rhodium sowie als bedeutender Goldproduzent und setzt auf die Expansion und Diversifizierung im Bereich des Recyclings und der Aufbereitung von Bergbaurückständen im Rahmen einer nachhaltig ausgerichteten Kreislaufwirtschaft.
Abschließend gibt Sibanye-Stillwater bekannt, dass gemäß den Vorschriften die Aktionäre zu festgesetzten Fristen im Wertpapierregister eingetragen sein müssen, um die Ankündigungen zur Hauptversammlung zu erhalten und stimmberechtigt zu sein. (eulerpool-AFX)