Selbstständige Frauen: Hoffnung auf gesetzlichen Mutterschutz
Ein bedeutender Fortschritt für selbstständige Mütter könnte bald in greifbare Nähe rücken. Bundesfamilienministerin Karin Prien von der CDU hat angekündigt, dass Anfang des nächsten Jahres ein entsprechender Vorschlag dem Parlament vorgelegt werden soll. Sie räumt jedoch ein, dass die konkrete Umsetzung noch unklar sei.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist bereits die Absicht festgehalten, zügige Prüfungen von umlagefinanzierten und anderen geeigneten Finanzierungsmodellen durchzuführen. Ziel ist es, selbstständigen Müttern zukünftig die gleichen Mutterschutzleistungen zukommen zu lassen, wie sie für Arbeitnehmerinnen bereits bestehen.
Die aktuelle Herausforderung besteht darin, eine Finanzierungslösung zu finden, die selbständigen Frauen den Mutterschutz ermöglicht, ohne sie finanziell zu belasten. Prien erläutert, dass bei Angestellten die Umlagefinanzierung greift, die es für Selbstständige so nicht gibt. Eine solche Umlage für Selbstständige wäre zusätzlich belastend, sodass neue Wege der Finanzierung gefunden werden müssen.
Diese Herausforderung kennt Prien selbst aus eigener Erfahrung als Anwältin. Derzeit sind die Regelungen des Mutterschutzgesetzes auf Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen begrenzt. Selbstständige Frauen können aktuell nur über freiwillige Absicherungen, wie private Krankenversicherungen, finanzielle Vorsorge treffen, um Einkommensverluste während der Schutzfristen vor und nach der Geburt zu kompensieren.

