Schweden verbietet den Einsatz von Kameradrohnen

Kameradrohnen können fantastische Bilder liefern. Dies gilt nicht zuletzt auch in Schweden, wo beispielsweise spektakuläre Naturaufnahmen möglich sind. Das oberste schwedische Verwaltungsgericht hat nun aber eine grundsätzliche Entscheidung getroffen: Der Einsatz von Kameradrohnen ist zukünftig nur mit einer staatlichen Genehmigung erlaubt. Diese wird aber nur erteilt, wenn dadurch Unfälle verhindert oder Straftaten aufgeklärt werden können. Mit anderen Worten: Privatpersonen dürften in der Regel keine Genehmigung für den Einsatz von Kameradrohnen erhalten. Selbst für Journalisten gibt es dabei keine Ausnahme. Der schwedische Branchenverband UAS hat allerdings bereits angekündigt, durch politische Lobbyarbeit eine neue gesetzliche Regelung erwirken zu wollen. Dies kann allerdings länger dauern.

By Parrot SA [CC BY 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0)], via Wikimedia Commons

By Parrot SA [CC BY 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0)], via Wikimedia Commons

Die Richter stellten die Drohnen auf eine Stufe mit Überwachungskameras

Hintergrund des Gerichtsurteils ist es, dass in Schweden der Betrieb von Überwachungskameras genehmigungspflichtig ist. Die schwedische Datenschutzbehörde hatte daher das Verfahren angestrengt und konnte nun auch die Richter von ihrer Sichtweise überzeugen: Kameradrohnen können auch der Überwachung dienen und bedürfen daher einer Genehmigung. Was zunächst wie eine Formalie klingt, ist faktisch ein Verbot des Einsatzes von Drohnen mit Kameratechnik. Weiterhin erlaubt ist es allerdings, Kameras auf dem Armaturenbrett des Autos oder am Fahrrad anzubringen. Diese würden vor Ort betrieben und seien nur dort im Einsatz, wo sich auch der Fahrer befindet, so die Richter. Bei Drohnen liegt es aber in der Natur der Sache, dass sie ferngesteuert werden – und damit in Schweden nun als Überwachungskamera gelten.

Tausende Arbeitsplätze könnten betroffen sein

Wirtschaftsvertreter kritisierten das Urteil allerdings umgehend. Sie warnten davor, dass durch die Entscheidung tausende Arbeitsplätze gefährdet würden. Die schwedische Regierung hat sich allerdings noch nicht dazu geäußert, ob sie bereit ist, die gesetzlichen Grundlagen zu verändern. In Deutschland ist ein solches Verbot derzeit kein Thema. Auch hierzulande bemüht sich die Politik allerdings um eine zunehmende Regulierung. So ist beispielsweise eine Registrierungspflicht für größere Drohnen geplant. Für gewerbliche Nutzer soll zudem eine Art Führerschein Vorschrift werden. Grundsätzlich müssen bei dem Einsatz von Kameradrohnen zudem die Persönlichkeitsrechte der Mitbürger beachtet werden.

Technik / Drohnen
[trendsderzukunft.de] · 24.10.2016 · 12:42 Uhr
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