Schuldenbremse für Fluthilfen im Ahrtal nicht notwendig
Die Diskussion um das Aussetzen der Schuldenbremse für die Fluthilfen im Ahrtal hat ein Ende gefunden. Der FDP-Fraktionschef Christian Dürr verkündete, dass dies in diesem Jahr nicht notwendig sei. Das Bundesfinanzministerium habe nach abschließender Rechnung festgestellt, dass die Fluthilfen regulär aus dem Bundeshaushalt finanziert werden können. Somit bleibt ein Aussetzen der Schuldenbremse für dieses Jahr vom Tisch.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass im Bundeshaushalt 2023 ein einstelliger Milliardenbetrag übrig bleibt. Dies wurde aus Kreisen des Finanzministeriums bekannt gegeben. Die vorgesehenen Haushaltsmittel wurden nicht ausgeschöpft, wodurch Gelder für den Aufbauhilfe-Fonds zum Ahrtal vorhanden sind. Es sind keine weiteren Sparmaßnahmen erforderlich, um den Opfern der Hochwasser-Katastrophe helfen zu können.
FDP-Fraktionschef Dürr begrüßt diese Entwicklung. Er betont, dass ein Aussetzen der Schuldenbremse nur gerechtfertigt wäre, wenn der Staat in einer Notsituation akut überfordert ist. Glücklicherweise sei dies nicht der Fall. Die FDP-Fraktion habe zudem rechtliche Bedenken, zusätzliche Schulden für einen vergleichsweise kleinen Betrag aufzunehmen. Dürr ist daher der Meinung, dass ein Aussetzen der Schuldenbremse für dieses Jahr nicht erforderlich ist.
Für das Jahr 2024 sind 2,7 Milliarden Euro an Fluthilfen im Ahrtal im Bundeshaushalt eingeplant. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob erneut die Schuldenbremse ausgesetzt werden soll, um den Betroffenen zu helfen. (eulerpool-AFX)