Schnittmengen und Knackpunkte bei Arbeit und Soziales

Berlin (dpa) - Arbeit, Soziales und Rente gehören zu den wichtigsten Politik-Feldern der neuen Legislaturperiode. Am Mittwoch setzten sich die Fachleute der Koalitions-Arbeitsgruppe zum ersten Mal zusammen. Welche Schnittmengen und Konfliktfelder gibt es?

KÜNDIGUNGSSCHUTZ: Hier zeichnet sich ein heftiges Tauziehen ab, weil Kanzlerin Angela Merkel den FDP-Forderungen nach einer Lockerung vorab schon eine Absage erteilte. Die Liberalen wollen die Probezeit für Neueingestellte von derzeit 6 auf 24 Monate vervierfachen. Erst danach soll der Kündigungsschutz für die Betroffenen gelten. In der Diskussion ist daneben ein von der FDP favorisiertes Optionsmodell: Dabei kann ein Beschäftigter zwischen Kündigungsschutz oder - im Falle einer betriebsbedingten Kündigung - einer Abfindung oder Weiterbildung auf Kosten des Arbeitgebers wählen.

BÜRGERGELD: Kaum vorstellbar ist, dass sich die FDP mit ihrer Forderung nach Einführung eines Bürgergeldes durchsetzt. Es soll Hartz IV ablösen und an die Stelle aller bisherigen Sozialleistungen treten: vom Arbeitslosengeld II über Grundsicherung im Alter oder Kinderzuschlägen bis hin zum Wohngeld. Für einen Alleinstehenden sind als Bürgergeld nach dem FDP-Modell etwa 662 Euro monatlich vorgesehen. Die CDU hat bereits abgewunken, zeigt sich aber offen, den negativ besetzen «Kampfbegriff Hartz IV» zu ersetzen.

SCHONVERMÖGEN: Zur Vermeidung von Altersarmut streben beide Seiten für Langzeitarbeitslose ein höheres Schonvermögen an, das bei Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung nicht angegriffen wird. Höhere Freigrenzen beim Schonvermögen sind allerdings mit höheren Kosten für die Staatskasse verbunden.

HINZUVERDIENST: Denkbar ist, dass sich beide Seiten auf großzügigere Hinzuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger einigen. Eine solche Neuregelung soll Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit sein, da dann mehr vom selbst verdienten Geld übrig bleibt und ein geringerer Teil mit der staatlichen Unterstützung verrechnet wird.

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT: Die FDP will sie komplett auflösen und die Aufgaben von Arbeitsagenturen und Jobcentern den Kommunen übertragen. Die Union will dabei nicht mitmachen. Als schwere Last dürfte sich der wachsende Schuldenberg der Bundesagentur für Arbeit (BA) erweisen - etwa 50 Milliarden Euro könnten es Ende 2013 sein. Zu entscheiden ist, ob der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deshalb kräftiger als geplant steigen soll, Qualifizierungsmaßnahmen für Jobsuchende eingeschränkt werden oder ob der Bund der BA gar wie früher Geld zuschießt. Bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuordnung der Jobcenter sind sich beide Seiten weitgehend einig. Sollte dazu aber eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sein, wären die künftigen Koalitionäre wegen der dafür nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit auf Unterstützung anderer Parteien angewiesen.

MINDESTLÖHNE: Es sieht danach aus, dass es - zumindest zunächst - keine neuen Branchen-Mindestlöhne gibt. Die bereits beschlossenen werden nicht angetastet. Spätestens 2011 wird aber auch eine schwarz-gelbe Koalition in Zugzwang geraten, wenn die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer in Kraft tritt. Dann dürfen auch Leiharbeiter aus Osteuropa nach Deutschland kommen - zu Niedrigtarifen. An einem verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche dürfte daher kein Weg vorbeiführen.

RENTE: Noch offen ist, wie Schwarz-Gelb in der Rentenpolitik agiert. Die FDP will weg von dem festen Renteneintrittsalter 67. Weitgehend einig ist man sich, dass es einen flexibleren Rentenzugang geben soll. In der Diskussion ist die Forderung, die jüngst beschlossene Schutzklausel gegen Rentenkürzungen auch bei sinkenden Löhnen wieder aufzuheben. Zur Entscheidung steht - 20 Jahre nach dem Mauerfall - die Angleichung des Rentenrechts in Ost und West an.

Parteien / Regierung / Arbeit / Soziales / Rente
07.10.2009 · 17:30 Uhr
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