Schlesischer Streuselkuchen Fall für Europäischen Gerichtshof
11. November 2013, 10:16 Uhr · Quelle: dpa
Görlitz (dpa) - Schlesischer Streuselkuchen hat den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks zu einer Klage beim Europäischen Gerichtshof getrieben. Polnische Bäcker haben sich den Begriff als geografische Angabe schützen lassen - für jenen Teil Schlesiens, der in Polen liegt. So steht es nun in einer EU-Verordnung. Historisch gesehen umfasst Schlesien jedoch auch Gebiete, die heute in Deutschland liegen. Wann über die Klage entschieden wird, ist noch unklar. Möglich ist, dass die deutsche Fassung des EU-Amtsblattes Übersetzungsfehler enthält.