Schlag gegen Schwarzarbeit: Neue Regelungen verstärken Kontrolle
Die Schwarzarbeit in Deutschland rückt erneut ins Visier des Gesetzgebers. Der Bundestag hat das von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) initiierte Gesetz verabschiedet, welches präzise Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung vorschreibt. Neu im Fokus stehen insbesondere Branchen wie Friseursalons, Barbershops, sowie Kosmetik- und Nagelstudios. Auch für Lieferdienstfahrer, die für Plattformen im Internet tätig sind, gilt künftig die Pflicht, jederzeit Ausweispapiere für eventuelle Kontrollen mitzuführen.
Klingbeil führte aus, dass es um die Wahrung von Anstand und Gerechtigkeit ginge. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Allgemeinheit nicht ausgenutzt wird und dass ehrliche Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird durch erweiterte Kompetenzen und verbesserte Datenanalyse schlagkräftiger gemacht. So lassen sich Brennpunkte von Schwarzarbeit rascher identifizieren und gezielt angehen. Auch die Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) unterstützt die neuen Bestimmungen und hebt hervor, dass insbesondere plattformbasierte Lieferdienste als Risikobranchen anerkannt werden.
Kernstück des Gesetzes ist zudem eine intensivere digitale Vernetzung der staatlichen Behörden, die den Austausch relevanter Informationen vereinfacht und vor allem lukrative Mehreinnahmen ermöglicht. Mit den neuen Regelungen rechnet der Staat bis 2029 mit einem Plus von rund zwei Milliarden Euro für Bund, Länder und Sozialversicherungen. Zusätzlich verlängert sich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsunterlagen bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von acht auf zehn Jahre. Laut Anne Brorhilker von der Bürgerbewegung Finanzwende, wird den Behörden damit mehr Spielraum zur Bekämpfung von Steuerbetrug gegeben. Klingbeil wird sich zukünftig daran messen lassen müssen, ob diese Zeit effektiv genutzt wird.

