Schärfere Gesetze gegen Voyeurismus geplant: Justizministerin Hubig kündigt Vorschlag an
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant, bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein Gesetz zu unterbreiten, das voyeuristische Aufnahmen unter Strafe stellen soll. Die Abgrenzung zwischen sozial akzeptiertem und strafwürdigem Verhalten sei kompliziert, wie die SPD-Politikerin im Rahmen der Justizministerkonferenz in Leipzig erklärte. Konkret geht es um Aufnahmen, die gezielt auf Körperpartien, wie z. B. den bekleideten Po einer Frau, abzielen, um sich gegebenenfalls sexuell zu erregen. Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben hierzu bereits einen Antrag eingebracht.
Dieses Thema wird im Rahmen der Herbsttagung der Justizministerinnen und -minister der Länder diskutiert, um festzustellen, ob solche voyeuristischen Aufnahmen in Zukunft strafbar sein sollen. Hubig betont, dass solches Verhalten Frauen in erheblichem Maße beeinträchtige und die Gesellschaft klare Grenzen aufzeigen müsse. Zufällige Aufnahmen, wie etwa von Joggerinnen auf Landschaftsfotos, sollen dabei jedoch nicht erfasst werden, denn „wir wollen nicht die Sittenpolizei sein“, so Hubig.
Beispielhaft führt Hubig den Fall der Kölnerin Yanni Gentsch an, die während eines Joggingausflugs von einem radfahrenden Mann gefilmt wurde. Obwohl Gentsch den Mann zur Rede stellte und das Gespräch aufnahm, wurde sie von der Polizei darüber informiert, dass das Verhalten nicht strafbar sei. Dieser Fall erfuhr in den sozialen Medien große Aufmerksamkeit und zeigt das wachsende Problem der sexuellen Belästigung im öffentlichen Raum. Frauen sollten sich ohne Einschränkungen frei bewegen können, betont die Justizministerin, ohne sich ständig Sorgen über mögliche Belästigungen machen zu müssen.

