Rückschlag für Thüringen: Alleinige Last bei Kali-Gruben-Sicherung bleibt
Die finanziellen Belastungen für Thüringen zur Sicherung stillgelegter Kali-Gruben bleiben auf den Schultern des Freistaats. Ein gerichtlicher Versuch, den Bund zur Mitfinanzierung heranzuziehen, scheiterte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht urteilte, dass Thüringen auf Grundlage der Verträge aus den 1990er Jahren kein Recht auf erneute Verhandlungen mit dem Bund zusteht.
Bereits in der Vergangenheit hatte Thüringen vergeblich versucht, durch Klagen vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht eine Kostenbeteiligung durchzusetzen. Angesichts der erheblichen finanziellen Herausforderung für das Umweltministerium wird die Staatskasse des Freistaats dadurch jährlich im zweistelligen Millionenbereich belastet.
Die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack machte deutlich, dass die Verträge keine Nachverhandlungspflicht des Bundes hinsichtlich weiterer Zahlungen vorsehen. Dieses Urteil spiegelt die Entscheidungen wieder, die nach der Wiedervereinigung getroffen wurden, als der Bund Bergbauunternehmen von Sanierungskosten befreite.
Nach dem Urteilsspruch kündigte Thüringens Umweltminister Tilo Kummer an, politische Gespräche mit der Bundesregierung aufzunehmen, um eine Lösung jenseits der Gerichtssäle zu suchen.

