Rückschlag für Deutsche Umwelthilfe: Gericht weist Eilantrag zur Gäubahn ab
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) musste einen weiteren Rückschlag hinnehmen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Eilantrag der Organisation abgelehnt, die geplante Änderung der Bahnachse Zürich-Stuttgart zu stoppen. Diese Entscheidung fällt nach dem Vorbild des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das bereits im Februar dieses Jahres eine ähnliche Klage abschmetterte.
Im Zentrum des Antrags der DUH steht die sogenannte Gäubahnstrecke, die von Stuttgart über Böblingen, Horb und Singen bis nach Zürich führt. Aufgrund des Großprojekts Stuttgart 21 werden ab Frühjahr 2026 die Züge bereits im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen enden, was erhebliche Umstellungen für Reisende bedeutet, die ins Stadtzentrum wollen. Erst nach Fertigstellung des neuen Tiefbahnhofs sollen die Züge wieder direkt in die Innenstadt fahren können.
Der Eilantrag der Umwelthilfe zielte darauf ab, das Eisenbahnbundesamt durch das Gericht dazu zu bewegen, die Bauarbeiten an der Gäubahnstrecke aufzuhalten, bis eine Entscheidung über einen von der DUH angestrebten Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses vorliegt. Doch der Gerichtshof sah keinen Anlass für einen solchen Widerruf und erteilte der Forderung der Umwelthilfe eine Absage.
Schon zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Eingabe mit der Begründung abgewiesen, dass die DUH keinen Rechtsanspruch auf einen Eingriff des Eisenbahnbundesamts in die Bauarbeiten geltend machen kann.

