Reisepreisminderung wegen fehlendem Gepäck
12. Februar 2025, 09:24 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 12.02.2025 (lifePR) - Wird bei einer Pauschalreise das Gepäck beim Hinflug zu spät ausgeliefert und steht es deswegen bei der Reise – in diesem Fall eine Arktiskreuzfahrt – nicht zur Verfügung, so liegt ein Reisemangel vor. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts München II, wonach dies zur Minderung des Reisepreises berechtigt (Az.: 14 O 2061/24).
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