Regierung will sich Kriegswirklichkeit stellen

08. Januar 2010, 16:37 Uhr · Quelle: dpa
Berlin/Wildbad Kreuth (dpa) - Unter dem Druck der Gefechte in Afghanistan wird die Bundesregierung voraussichtlich in Kürze die Kriegswirklichkeit öffentlich anerkennen.

Acht Jahre nach dem Beginn des Bundeswehreinsatzes will sie diesen neu bewerten und künftig von einem «nichtinternationalen bewaffneten Konflikt» sprechen. Dies hätte weitreichende Folgen für die rechtliche Beurteilung des militärischen Vorgehens der deutschen Soldaten. Die Opposition übte deutliche Kritik.

Bisher wurde die ursprünglich nur für kurze Zeit als Wiederaufbauhilfe geplante Mission als Stabilisierungseinsatz eingestuft. Der Begriff Krieg soll auch jetzt nicht fallen, weil er nur auf einen Konflikt zwischen Staaten zutreffe. In Afghanistan aber kämpfen internationale Truppen gemeinsam mit der afghanischen Armee gegen Aufständische.

Eine entsprechende Initiative von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) werde in der Regierung abgestimmt, verlautete am Rande der CSU-Klausur im bayerischen Wildbad Kreuth. Zugleich arbeitet die Regierung mit Hochdruck daran, inwieweit Deutschland nach der Truppenaufstockung der USA seinen Einsatz in Afghanistan verstärken könnte. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa wird über eine Zahl von 1000 bis 1500 zusätzliche Soldaten beraten. Derzeit liegt die Obergrenze bei 4500 Mann.

Der CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Hans-Peter Friedrich, sagte zum Abschluss der Konferenz in Wildbad Kreuth, die Bundesregierung prüfe derzeit, inwieweit die «Vorgänge» in Afghanistan unter die Kategorie «nichtinternationaler bewaffneter Konflikt» fallen. «Das ist keine leichte Aufgabe», sagte Friedrich. Es sei mit «juristischen Nebenwirkungen» zu rechnen.

Mit der Einstufung als nichtinternationaler bewaffneter Konflikt sind die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuchs zu Kriegsverbrechen anwendbar. Danach dürfen Militärziele angegriffen und Kämpfer - etwa der Taliban - getötet werden. «Die Annahme eines bewaffneten Konflikts hat für das Militär den Vorteil, dass es Dinge tun darf, die im Frieden untersagt sind», hatte der Göttinger Strafrechtsprofessor Kai Ambos im November in der Debatte um die strafrechtlichen Konsequenzen für den deutschen Oberst erklärt, der am 4. September 2009 im nordafghanischen Kundus die Bombardierung zweier von Taliban gekaperter Tanklastwagen angeordnet hatte. Dabei wurden bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt.

Für Ambos ist der Angriff ein Fall des seit 2002 geltenden Völkerstrafgesetzbuchs, an dessen Entstehung der Jurist beteiligt war. Die Bundesanwaltschaft prüft seit November, ob der Luftangriff von Kundus unter das Völkerstrafrecht fällt. Eine entsprechende Bewertung durch die Bundesregierung dürfte auch Signalwirkung für den Fall des Oberst haben, heißt es in Unions-Kreisen.

Friedrich stellte in Aussicht, dass die Bundesregierung «sehr zeitnah» zu einem Ergebnis kommen und dies veröffentlichen werde. Dem Vernehmen nach soll es zu einer Klärung möglichst vor der für den 28. Januar in London geplanten und von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mitinitiierten internationalen Afghanistan-Konferenz kommen. Guttenberg hatte bereits kurz nach seiner Amtsübernahme im November die Diktion seiner Vorgängers Franz Josef Jung (CDU) aufgegeben und von «kriegsähnlichen Zuständen» und nicht mehr von einem Stabilisierungseinsatz gesprochen.

Der Verteidigungsexperte der Linken, Paul Schäfer, kritisierte, Guttenbergs Vorstoß solle nicht die Transparenz verbessern, sondern die Legitimation der Gewalt erleichtern. Das stehe dem Minister nicht zu: «Die rechtliche Bewertung von Gewalt gegen Zivilisten ist Sache der Gerichte.» Auch die SPD lehnt das Vorgehen ab. Das Kabinett könne nicht einfach die Substanz der Mandate verändern, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion, Rainer Arnold, dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Samstag). «Das ist Sache des Bundestages.»

Konflikte / Bundeswehr / Afghanistan
08.01.2010 · 16:37 Uhr
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