Regierung plant Anpassungen in der Migrations- und Einbürgerungspolitik
Die Bundesregierung strebt eine Neuausrichtung in der Migrationspolitik an und bringt dazu zwei wesentliche Gesetzentwürfe ein. Ein zentraler Punkt sieht vor, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus für zwei Jahre auszusetzen. Bisher konnten monatlich bis zu 1.000 Angehörige nach Deutschland kommen, eine Regelung, die nun auf den Prüfstand gestellt werden soll, wenngleich Härtefälle weiterhin Berücksichtigung finden könnten.
Ein weiterer Gesetzentwurf richtet sich gegen die beschleunigte Einbürgerung, die es besonders gut integrierten Zuwanderern ermöglichte, bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dies war Teil einer umfassenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die Ampel-Koalition. Die Beibehaltung der Reduzierung der Wartefrist für reguläre Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre sowie die Erlaubnis des Doppelpasses bleibt jedoch fester Bestandteil der vereinbarten Regelungen.
Parallel dazu berät das Kabinett über weitere Vorlagen, darunter die Verlängerung der Mietpreisbremse und Änderungen im Telekommunikationsgesetz. Eine bemerkenswerte Personalie ist die Ernennung des bekannten Virologen und CDU-Abgeordneten Hendrik Streeck zum neuen Drogenbeauftragten, womit die Regierung auf sein Fachwissen und seine Erfahrung setzt.

