Regierung fordert neuen Kurs für Abgasreinigung – VW und KBA verteidigen umstrittene Software
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat mit den heutigen Berufungsverhandlungen einen weiteren Akt im seit Langem andauernden Konflikt zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eröffnet. Der Fokus liegt auf einem strittigen Software-Update zur Motorsteuerung, das im Kontext des Dieselskandals von Volkswagen entwickelt und 2016 durch das KBA genehmigt wurde. Im Jahresbeginn 2023 urteilte das Verwaltungsgericht, dass diese Freigabe zu Unrecht erfolgt sei, was den Forderungen der DUH größtenteils entsprach. Im Gegenzug sind jedoch VW und das KBA in Berufung gegangen. Nun stehen zunächst zwei Verhandlungstage an, um die rechtliche Lage neu zu diskutieren.
Der zentrale Streitpunkt des Prozesses ist das sogenannte 'Thermofenster' der Software, eine Funktion, die bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung reduziert und so möglicherweise zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führt. Im Urteil des Verwaltungsgerichts wurde festgestellt, dass das Thermofenster und zwei weitere Funktionen nicht rechtmäßig seien. Laut Gerichtsbeschluss besteht keine spezifische Gefährdung für den sicheren Motorenbetrieb ohne diese Funktionen.
VW bestreitet jedoch vehement die Vorwürfe und verteidigt die Notwendigkeit des Thermofensters, das als präventive Maßnahme gegen Motorsicherung und Unfallrisiken fungieren soll. Diese Position wird durch frühere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestützt, der 2022 entschied, dass ein erhöhter Schadstoffausstoß nur dann zulässig ist, wenn dadurch unersetzliche Motorenschäden verhindert werden können.
Im Hintergrund laufen parallel weitere Verfahren der DUH gegen andere Hersteller von Diesel-Fahrzeugen mit Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c. Der aktuelle Prozess könnte somit wegweisend für zahlreiche ähnliche Streitfälle in der Automobilindustrie werden.

