Reform des Bundespolizeigesetzes: Mehr Befugnisse für die Bundespolizei
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für einen richtungsweisenden Entwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes gegeben. Mit der Neuausrichtung erhalten die Bundespolizisten umfangreichere Kompetenzen, um sowohl bei der Gefahrenabwehr als auch bei Abschiebungen effektiver handeln zu können.
Ein zentrales Element der Reform ist die gesetzliche Verankerung der Drohnenabwehr im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei an Flughäfen und bei der Bahn-Infrastruktur. Bis dato blieb dieses Thema im rund drei Jahrzehnte alten Gesetz außen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der bereits die Einrichtung einer speziellen Drohnenabwehreinheit angekündigt hat, treibt diese Modernisierung energisch voran.
Darüber hinaus werden die Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität gestärkt. Die Bundespolizei soll künftig Telefongespräche überwachen dürfen und die Erlaubnis erhalten, ausreisepflichtige Personen festzuhalten. Dadurch soll ein Untertauchen verhindert werden. Ergänzend dürfen "stichprobenartige und anlasslose Kontrollen" in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen und in Zügen durchgeführt werden.

