Rechtsunsicherheit beim Mobilfunk: Gerichtsurteil stellt Auktion in Frage
Die milliardenschwere Frequenzauktion für Mobilfunknetze aus dem Jahr 2019 steht vor einer möglichen Wiederholung. Die Telekommunikationsanbieter Freenet und EWE Tel hatten bereits 2022 einen juristischen Erfolg erzielt, indem sie vor dem Verwaltungsgericht Köln eine fehlerhafte Ausarbeitung der Auktionsregelungen nachweisen konnten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde der Bundesnetzagentur abgelehnt und damit das Urteil der Kölner Justiz bestätigt.
Die Richter kritisierten, dass das Bundesverkehrsministerium unter dem ehemaligen CSU-Minister Andreas Scheuer Einfluss auf den Auktionsprozess genommen habe, was die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur minderte. Mit der Abweisung der Beschwerde erlangt das Urteil nun Rechtskraft. Der Breitbandverband Breko sprach von einer "unmissverständlichen Rüge für die Bundesnetzagentur". Die Regulierungsbehörde muss demnach zurück an den Verhandlungstisch und die Auktionsbedingungen für die 5G-Frequenzen neu verfassen.
Mögliche Szenarien
Der Ausgang des Verfahrens birgt verschiedene Optionen: Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, das Regelwerk erneut zu entwerfen und könnte, formal unabhängig, die gleichen Bedingungen wie 2019 festlegen. Sollte das der Fall sein, wäre eine Wiederholung der Auktion überflüssig, und die bisherigen Ergebnisse blieben bestehen. Alternativ könnten geänderte Auktionsvoraussetzungen zu einem Neuevent führen, dessen finanzielle Auswirkungen für den Staat jedoch ungewiss sind. Branchenkenner sehen eine Neuauflage der Auktion als unwahrscheinlich an.
Finanzielle Einbußen drohen
Die Frequenzauktion 2019 war für den Staat von großer Bedeutung: Deutsche Telekom, Vodafone, O2 Telefónica und 1&1 erzielten durch ihre Gebote Einnahmen in Höhe von etwa 6,6 Milliarden Euro. Eine geforderte Diensteanbieter-Verpflichtung zur Öffnung der Netze für kleinere Anbieter wie Freenet und EWE Tel war damals nicht Bestandteil der Auflagen. Freenet-Chef Rickmann von Platen bewertet das Leipziger Urteil als Erfolg und erwartet nun deutliche Maßnahmen zugunsten virtueller Netzbetreiber in einem potenziellen neuen Auflagenkatalog.

