Rechtsstreit um textliche KI-Nutzung: Gema sieht gute Chancen gegen OpenAI
Im Rechtsstreit zwischen dem Musikrechteverwerter Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI zeichnet sich eine potenziell entscheidende Entwicklung ab. Vor dem Landgericht München deutet die vorläufige Einschätzung der Vorsitzenden Richterin Elke Schwager an, dass die Argumente der Gema wohl überzeugender wirken. Der Prozess, der mit einem Streitwert von 600.000 Euro verhandelt wird, bleibt jedoch spannend.
Der Kern des Streits liegt in der Nutzung von Texten aus beliebten Songs wie "Atemlos" oder "Männer". Während feststeht, dass diese Werke im Training der KI Verwendung fanden, wirft die Gema OpenAI vor, die Texte nicht nur zu speichern, sondern auch bei der Datenausgabe erneut zu vervielfältigen – ein klarer Verstoß gegen Urheberrechte, so die Anklage.
OpenAI hingegen verteidigt sich mit der Argumentation, dass keine direkte Speicherung der Texte vielmehr nur ein reflektiertes Output des Gelernten sei. Diese Sichtweise fand jedoch in der vorläufigen Bewertung des Gerichts wenig Anklang, da die identische Wiedergabe auf ein echtes Speichern und Kopieren hindeute.
Ein Versuch, den Konflikt in einer gemütlicheren Atmosphäre auf dem Oktoberfest beizulegen, schlug fehl. Beide Parteien bestehen auf einer juristischen Klärung zentraler Rechtsfragen. Die Fortsetzung des Prozesses ist für den 11. November angesetzt, an dem das Gericht seine Entscheidung präsentieren will, wobei auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof im Raum steht.
Die Gema zeigte sich nach der Verhandlung optimistisch und betonte die fundamentale Bedeutung dieser Klärungen für die Rechte und die Vergütung von Kreativen. OpenAI konterte und hob hervor, dass die neue ChatGPT-Version keine vollständigen Songtexte mehr ausgibt, ein Argument, das im Gesamtverfahren jedoch möglicherweise nicht ausschlaggebend sein wird.

