Rechtsbruch adé: Großbritannien reformiert Abtreibungsgesetzgebung
Das britische Parlament hat einen entscheidenden Schritt in Richtung einer neuen Ära in der Abtreibungsgesetzgebung unternommen: Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Abgeordneten für eine Gesetzesänderung, die das fast 150 Jahre alte Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in England und Wales zugunsten der Entkriminalisierung kippt. Die Neuregelung kommt bei gleichzeitiger Beibehaltung der 24-Wochen-Obergrenze und der notwendigen Zustimmung zweier Mediziner. Während in Deutschland die Hoffnung auf eine vergleichbare Reform zunächst zerschlagen wurde, feiert Großbritannien nun einen längst überfälligen gesellschaftlichen Wandel.
Bislang wurden Abtreibungen in England und Wales zwar nicht aktiv verfolgt, blieben jedoch rechtlich heikel, da sie streng genommen nur als bedauerliche Ausnahmen toleriert wurden. Nur bei akuter Lebensgefahr für die Mutter durften auch später Eingriffe durchgeführt werden. Die Gesetzesänderung reduziert die Risiken strafrechtlicher Maßnahmen oder gar lebenslanger Haft für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Tonia Antoniazzi, die den entscheidenden Änderungsantrag einbrachte, deutet schon an, dass der Weg zur endgültigen Bestätigung des Gesetzespakets durch die Labour-Mehrheit nur noch Formsache ist.
In Deutschland hingegen bewegt sich kaum etwas in Richtung Liberalisierung. Hier regelt der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs, dass Abtreibungen im Grundsatz strafbar bleiben, mit Ausnahmen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen – vorausgesetzt, eine Beratungsverpflichtung wurde erfüllt. Auch SPD und Grüne scheiterten vor der Bundestagswahl an einem Gesetzesentwurf, der Abtreibungen bis zur 12. Woche straffrei außerhalb des Strafgesetzbuchs befürwortete.

