Rechte für Mieter verschlechtern sich
Im Rahmen der Energiewende und der steigenden Preise für Strom und Gas sehen sich die Vermieter gezwungen, das Haus mit einer Wärmedämmung zu versehen. Da es sich hier um eine Modernisierung handelt, werden die Kosten auf die Mieter umgelegt. Sind die Arbeiten abgeschlossen, so stehen die Bewohner einer Mieterhöhung gegenüber, was durchaus mehrere Hundert Euro betragen kann. Besonders Senioren mit einer niedrigen Rente, Arbeitslose und Geringverdiener kommen dabei in echte finanzielle Schwierigkeiten. Sehr viele Bewohner können die erhöhte Miete nicht mehr bezahlen und müssen sich nach einer anderen Wohnung umsehen. Da der soziale Wohnungsbau den Erfordernissen hinterherhinkt, ist es für diese Menschen sehr schwer, passenden Wohnraum zu finden. Bei Arbeitslosen wird die erhöhte Miete nicht mehr vom Arbeitsamt übernommen und die Leute müssen ausziehen.
Glücklich kann sich die Person schätzen, welche von sich sagen kann: "Hier habe ich eine provisionsfreie Wohnung gefunden." In Zukunft werden sich allerdings immer mehr Makler auf dem Wohnungsmarkt tummeln und Geld von den Wohnungssuchenden kassieren, welche später nicht einmal den Zuschlag bekommen. Hier wäre ebenfalls eine gesetzliche Änderung notwendig, denn der Eigentümer müsste den Makler bezahlen und nicht die Wohnungssuchenden.
Die Mietrechtsreform begrüßt der Eigentümerverband und der Mieterbund sieht in dem Gesetz eine Menge von Mietrechtsverletzungen. Ein Umbau eines Hauses ist für die Bewohner mit sehr viel Lärm und Dreck verbunden, denn im Rahmen einer Sanierung werden häufig auch die Heizungen und Fenster erneuert. In der Regel dauern diese Arbeiten über drei Monate und eine Kürzung der Miete soll in diesen Fällen nicht mehr möglich sein. Laut Zivilrecht verstößt diese Regelung gegen das Gesetz. Ein Mieter muss nur dann die volle Miete bezahlen, wenn die Gegenleistung zu 100% in Ordnung ist. Der Mieter kann während der Sanierungsarbeiten auch keine Ersatzwohnung beziehen, sondern muss die Missstände hinnehmen. Eine Ausnahme ist, wenn die Wohnung selbst komplett saniert wird und ein Bewohnen nicht möglich ist.

