Rauswurf nach Brötchen-Verzehr

Dortmund (dpa) - Weil sie für Gäste und den Chef bestimmte Brötchen selbst gegessen haben, müssen zwei Sekretärinnen des Bauverbands Westfalen in Dortmund um ihren Job kämpfen. Es ist schon der zweite Brötchen-Prozess in Westfalen in kurzer Zeit.

Erst im Frühjahr hatte ein Bäcker vom Arbeitsgericht Dortmund Recht bekommen. Er hatte in der Backstube für ein selbst gekauftes Brötchen «Hirtenfladen»-Aufstrich aus der Produktion für unter 10 Cent genommen. Die deshalb ausgesprochene Kündigung erklärten das Gericht und auch die nächste höhere Instanz für ungültig.

In dem neuen Fall wird nach dem ergebnislosen Gütetermin der einen Frau (59) am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Dortmund nun erst ihre Kollegin - voraussichtlich am 24. November - vor Gericht ziehen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Frauen mit 34 beziehungsweise fast 20 Dienstjahren im Betrieb waren fristlos entlassen worden, nachdem sie beim Brötchenschmieren für einen Geschäftsimbiss den eigenen Hunger gestillt hatten.

Die beiden betroffenen Arbeitnehmerinnen wollen an jenem 21. Juli ohne jedes Unrechtsbewusstsein gehandelt haben, als sie Hunger bekamen und zugriffen. In der Vergangenheit sei das in der Firma gang und gäbe gewesen, sagen sie. Im Prozess vor dem Arbeitsgericht beteuerte die 59-jährige Sekretärin, dass es in der Firma ausdrücklich erlaubt gewesen sei, in Sitzungen übrig gebliebene Brötchen anschließend zu essen.

Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer des Bauverbands Westfalen, wertet das Verhalten der langjährigen Mitarbeiterinnen dennoch als Vertrauensmissbrauch, der nicht wieder gutzumachen sei. «Wir waren konsterniert, als wir davon erfahren haben», so der 51-Jährige. Beim Bauverband würden hoch sensible Akten verwaltet. Da müsse man sich zu hundert Prozent auf seine Angestellten verlassen können.

Nachdem im Fall der 59-Jährigen eine gütliche Einigung scheiterte, deutet auch bei ihrer Kollegin nichts auf eine schnelle Beilegung des Konflikts hin. Der Bauverband Westfalen signalisierte, dass seiner Meinung nach die fristlose Kündigung die einzig angemessene Sanktionierung des «Brötchen-Diebstahls» sei.

Die Gegenseite pocht dagegen auf Weiterbeschäftigung. «Mit ihren 59 Jahren hat meine Mandantin doch gar keine andere Wahl, als um ihren Job zu kämpfen. Sie findet doch keinen neuen mehr», sagt Kläger-Anwalt Wolfgang Pinkepank aus Dortmund. Der Chef-Sekretärin gehe es vor allem aber auch um die Wiederherstellung ihres guten Rufes. «Mit einem solchen Makel will sie nicht einfach so gekündigt werden. Sie hat ein großes Rehabilitationsbedürfnis.»

In der Güteverhandlung am Dienstag hatte die Vorsitzende Richterin angedeutet, dass sie eine fristlose Kündigung für möglicherweise überzogen hält. Ihr Vorschlag, die Kündigung zurückzunehmen und die Sekretärin mit einer Abmahnung zu belegen, wurde von der Arbeitgeberseite jedoch nicht angenommen. Deshalb geht der Streit weiter. Das Gericht wird voraussichtlich im Januar über die Klage entscheiden.

Prozesse / Arbeit
07.10.2009 · 16:25 Uhr
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