Psychische Belastungen am Arbeitsplatz beurteilen

(pressebox) Karlsruhe, 24.04.2015 - Im Rahmen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitsgeber auch die psychische Belastung seiner Beschäftigten im Auge haben und ggf. Maßnahmen treffen. Psychische Belastungen können bspw. durch die Lage und Länge der Arbeitszeit entstehen, aber auch durch die übertragene hohe Verantwortung. Die Gemeinsame Arbeitsschutzstrategie (GDA) unter Leitung des Bundesarbeitsministeriums hat eine Empfehlung herausgegeben, wie bei der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung vorgegangen werden kann.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor eventfaq

Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Sonstiges
[pressebox.de] · 24.04.2015 · 11:53 Uhr
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