Präzedenzfall: Schweizer Gericht lässt Klimaklage aus Indonesien zu

In einem richtungsweisenden Urteil hat ein Schweizer Gericht erstmals eine Klimaklage aus dem Ausland gegen einen Großkonzern zugelassen. Der Baustoffriese Holcim sieht sich mit Vorwürfen von drei Fischern und einer Fischerin aus Indonesien konfrontiert. Diese machen den Konzern für steigende CO2-Emissionen verantwortlich, die den Meeresspiegel erhöhen und die Existenz ihrer Heimatinsel Pari gefährden. Die Kläger fordern eine finanzielle Entschädigung sowie die Bereitstellung von Mitteln für Schutzmaßnahmen gegen die immer häufigeren Überschwemmungen. Gleichzeitig drängen sie auf eine striktere Emissionsreduktion seitens Holcim. Unterstützt von der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, deren Hilfswerk, Heks, die Anwälte der Kläger in der Kampagne anführt, wurde die Dringlichkeit der Emissionsreduktionen betont.
Holcim plant, gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einzulegen und argumentiert, dass die Festlegung von Emissionsgrenzen Sache der Gesetzgebung und nicht der Justiz sei. Nichtsdestotrotz verfolgt der Konzern das Ziel, bis 2050 nur noch klimaneutrale und wiederverwertbare Baumaterialien herzustellen. Der Fall reiht sich in eine Serie internationaler Klimaklagen ein, wie etwa das Verfahren gegen Shell in den Niederlanden, wo eine drastische Emissionssenkung angeordnet, jedoch später aufgehoben wurde. Auch gegen den deutschen Energiegiganten RWE gibt es weltweit ähnliche Forderungen, obwohl ein peruanischer Bauer kürzlich mit seiner Klage scheiterte.

