Polnisches Gericht verweigert Auslieferung eines Verdächtigen im Nord-Stream-Fall
In einer bedeutenden Wendung im Fall der Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines vor drei Jahren hat ein polnisches Gericht entschieden, einen der mutmaßlichen Beteiligten nicht an Deutschland auszuliefern. Der 46-jährige Ukrainer Wolodymyr Z., der in Pruszkow nahe Warschau festgenommen wurde, wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Entscheidung des Warschauer Gerichts erfolgte laut der Agentur PAP und markiert damit einen weiteren Rückschlag in der internationalen Kooperationsbemühung im Hinblick auf die Aufklärung dieses brisanten Falls.
Vor wenigen Tagen hatte auch Italiens oberstes Gericht eine Auslieferung eines anderen Verdächtigen gestoppt. Wolodymyr Z. war von Deutschland mit einem europäischen Haftbefehl gesucht worden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verdächtigt ihn, als ausgebildeter Taucher, Teil der Gruppe zu sein, die im Herbst 2022 mutmaßliche Sprengsätze in der Nähe der dänischen Insel Bornholm platzierten. Ihm werden schwere Vorwürfe gemacht, darunter das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage.
Die Sprengungen führten zu einer massiven Beschädigung der Nord-Stream-Pipelines, wodurch der Gastransport unterbrochen wurde. Rund um Bornholm registrierte Explosionen und die anschließende Entdeckung mehrerer Lecks an den Pipelines verdeutlichen das Ausmaß des Schadens. Während Nord Stream 1 zuletzt kein Gas mehr nach Deutschland lieferte, war Nord Stream 2 aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine noch nicht in Betrieb genommen worden.

