Polizeieinsatz gegen Demonstranten: Straftatbestände nach Blockade von Wirtschaftsminister Habeck
Bei der eskalierten Protestaktion gegen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an der Nordseeküste sind strafbare Handlungen begangen worden. Dies bestätigte die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags. Insgesamt sind fünf Strafanzeigen eingegangen.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte bereits in der vergangenen Woche ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet. Aktuell wird geprüft, ob weitere Straftaten wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch vorliegen. Ebenso kann der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein sowie eine mögliche Bedrohung vorliegen.
Erste Teilnehmer der Versammlung konnten bereits identifiziert werden, jedoch müssen strafbare Handlungen noch den betroffenen Personen zugeordnet werden, so die Oberstaatsanwältin Gropp. Es ist beispielsweise noch unklar, ob Demonstranten versucht haben, nach dem Verlassen der Fähre mit Habeck eine Kette aus acht Polizisten bewusst zu durchbrechen. Es könnte auch Druck von hinten der Auslöser gewesen sein.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) verurteilt die Blockade im Ausschuss deutlich: "Solche Handlungen werden wir nicht akzeptieren." Zwar hätte sich der Großteil der Teilnehmer überwiegend friedlich verhalten, aber etwa zehn Prozent der bis zu 350 Menschen hätten sich emotional und aggressiv gezeigt. Selbst diejenigen, die sich unauffällig verhielten, hätten laut Sütterlin-Waack eine Grenze überschritten, da Habeck sich in einer privaten Situation befunden habe.
Habeck war von Bauern nach seiner Rückkehr von einer Privatreise auf der Hallig Hooge daran gehindert worden, eine Fähre zu verlassen. Laut Angaben der Reederei sei das Schiff beinahe gestürmt worden. Die Proteste entstanden aufgrund geplanter Subventionsstreichungen für Bauern. (eulerpool-AFX)

